Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Personalamt EPA mehr verpassen.

Eidg. Personalamt EPA

Neuauflage Sozialplan für die Bundesverwaltung

Bern (ots)

Seit dem 1. Januar 2002 gilt für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Bundesverwaltung ein neuer Sozialplan. Er wurde
von Bundespräsident Kaspar Villiger und den Vertretern der
Bundespersonalverbände (FöVund angeschlossene Verbände sowie
transfair, SMPV und VKB) unterzeichnet und ersetzt den Sozialplan vom
1. Juli 1998.
Am 1. Januar 2002 ist das Bundespersonalgesetz mit seinen
Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten. Das neue Personalrecht
erforderte auch eine Anpassung des Sozialplans von 1998, der noch auf
dem alten Beamtengesetz basierte. Der Sozialplan kommt bei
Umstrukturierungen und Reorganisationen zur Anwendung, die den Abbau
von Arbeitsplätzen vorsehen. Die im alten Sozialplan vorgesehenen
Massnahmen werden vom neuen übernommen.
Bei Umstrukturierungen trifft die Verwaltung alle Massnahmen, mit
denen sich Entlassungen vermeiden lassen. Oberste Priorität haben wie
bisher bundesverwaltungsinterne Versetzungen sowie Umschulung und
berufliche Weiterbildung. Zu den gesetzlich verankerten Massnahmen
gehören auch die verwaltungsexterne Stellensuche und die vorzeitige
Pensionierung. Der Bund unterstreicht auch mit dem neuen Sozialplan
seinen Willen, ein verlässlicher und sozialer Arbeitgeber zu bleiben.
Nachfolgend die wichtigsten Inhalte des Sozialplans:
  • In der Bundeskanzlei und den Departementen eingerichtete zentrale Koordinationsstellen für Stellenvermittlung gewährleisten departementsintern und departementsübergreifend die Überwachung und Koordination der Stellenvermittlung.
  • Ein Personalabbau hat primär durch die Nichtbesetzung von Vakanzen zu erfolgen. Soweit Ersatz notwendig ist, sind die frei werdenden oder neuen Stellen bei entsprechender Qualifikation nach Möglichkeit durch Angestellte zu besetzen, deren Stelle aufgehoben wird.
  • Angestellten, die von einer Umstrukturierung betroffen sind, werden im Hinblick auf die Übernahme einer anderen Tätigkeit Ausbildungsmassnahmen angeboten.
  • Personen, deren Stelle definitiv aufgehoben wird und denen keine zumutbare Stelle angeboten werden kann, können freiwillig an einem Arbeitsvermittlungsprogramm teilnehmen. Dieses dauert in der Regel 9 Monate.
  • Personen, deren Lohn und Lohnklasse an den effektiven Wert der neuen Funktion angepasst werden müssen, kommen in den Genuss einer zweijährigen Lohngarantie. Die Rückstufung wird nicht vollzogen, wenn sie bei Ablauf der Lohngarantie das 57. Altersjahr vollendet haben.
  • Für Angestellte zwischen dem 60. und 65. Altersjahr können vorzeitige Pensionierungen in Betracht gezogen werden. Sind in dieser Alterskategorie alle Pensionierungsmöglichkeiten in der betroffenen Verwaltungseinheit ausgeschöpft oder sind in dieser Angestellte ohne ihr Verschulden von der Entlassung bedroht, so können ausnahmsweise auch unter 60-jährige Personen vorzeitig pensioniert werden. Das Mindestalter für vorzeitige Pensionierungen in Umstrukturierungsprozessen beträgt 55 Jahre.
  • Die teilweise oder vollständige Übernahme der AHV-Beiträge bis zum gesetzlichen AHV-Alter durch den Arbeitgeber, die Ausrichtung einer einmaligen Zulage oder der Einkauf von fehlenden Versicherungsjahren sind mögliche Zusatzmassnahmen, mit denen sich Härtefälle bei vorzeitigen Pensionierungen abfedern lassen.
  • Personen, die ohne eigenes Verschulden ihre Stelle bei der Bundesverwaltung verlieren und von der Pensionskasse des Bundes keine Leistungen erhalten, haben Anspruch auf eine Abgangsentschädigung. Deren Höhe hängt insbesondere vom Alter sowie von der beruflichen und persönlichen Situation der Betroffenen ab und beträgt maximal zwei Jahresgehalte.
Über die Umsetzung des Sozialplans wird weiterhin jährlich Bericht
an den Bundesrat erstattet. Auch die Information der Personalverbände
ist gewährleistet.

Kontakt:

Mariette Bottinelli
Eidgenössisches Personalamt
Tel. +41/31/322'62'14

Corinne Raschlé
Eidgenössisches Personalamt
Tel. +41/31/322'62'30

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/(0)31/322'60'33
Fax +41/(0)31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

Weitere Storys: Eidg. Personalamt EPA
Weitere Storys: Eidg. Personalamt EPA
  • 27.03.2002 – 11:29

    Kaderentwicklung beim Bund geht neue Wege

    Bern (ots) - Das neue Bundespersonalgesetz verlangt eine moderne, zukunftsfähige Kaderentwicklung. Mit dieser sollen Bundesverwaltung und Kader langfristig arbeitsmarktfähig bleiben. Heute hat der Bundesrat entsprechende Grundlagen verabschiedet. Die neue Kaderentwicklung umfasst vielfältige Evaluations- und Qualifikationsinstrumente. Sie sieht die Weiterentwicklung der Führungskultur sowie interessante ...

  • 08.03.2002 – 10:20

    Mitsprache des Personals beim Bundesgericht

    Bern (ots) - Jeder Arbeitgeber beim Bund, auch das Bundesgericht, ist für die Sozialpartnerschaft in seinem Bereich selber verantwortlich. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage von Nationalrat Jean-Claude Rennwald (SP/JU) fest. Nationalrat Rennwald beanstandete in einer Einfachen Anfrage, das Bundesgericht habe beim Erlass seiner Personalverordnung mit den Personalverbänden keinen ...

  • 19.12.2001 – 15:29

    Grundsätze für Kaderlöhne werden im kommenden Jahr verabschiedet

    Bern (ots) - Das Vertrauen der Politik und der Öffentlichkeit in die Lohn- und Personalpolitik für die obersten Führungskräfte bundesnaher Unternehmungen und Institutionen soll erhöht und gefestigt werden. Entsprechende Grundsätze und Reportingstandards sind entworfen und heute vom Bundesrat zur Kenntnis genommen worden. Die vorgeschlagenen Instrumente sind ...