Unterstützung von Grossanlässen durch den Bund
Bern (ots)
Der Bundesrat ist bereit, den Erlass eines Bundesgesetzes über die Unterstützung von Grossanlässen durch den Bund zu prüfen. Er entspricht damit dem Wunsch der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates, die im März ein entsprechendes Postulat eingereicht hatte. Das Gesetz könnte in allgemeiner Form die Rolle, die politische Verantwortung, die Einflussmöglichkeiten und Instrumente des Bundes bei der Unterstützung, Vorbereitung und Begleitung von Grossanlässen regeln. Zudem würde es umschreiben, unter welchen Voraussetzungen sich der Bund für ein Projekt engagiert.
Der Bundesrat stellte fest, es habe in letzter Zeit im Zusammenhang mit verschiedenen Grossveranstaltungen mit Bundesbeteiligung gewisse Probleme gegeben in Bezug auf die Transparenz über das finanzielle Gesamtengagement, das Sponsoring, die Kredit- und Kostenverwaltung und insbesondere wegen der direkten Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung einer Botschaft an das Parlament seien vielfach bestimmte Kostenelemente, die Finanzierung, die Risikofaktoren, usw., nicht definitiv bekannt. Bundesrat und Parlament müssten sich indessen auf möglichst vollständige Entscheidgrundlagen verlassen können. Bezüglich der Ausgestaltung von Botschafts- oder Kreditvorlagen - auch für ein Grossprojekt mit Bundesunterstützung - seien schon heute im Finanzhaushaltsgesetz und in der Finanzhaushaltverordnung die wichtigsten Rahmenbedingungen enthalten.
Aus den angeführten Ueberlegungen ist der Bundesrat bereit zu prüfen, inwieweit die Schaffung eines Rahmengesetzes opportun ist, oder ob es allenfalls genügen könnte, wenn alle notwendigen Bestimmungen hinsichtlich der Durchführung von Grossanlässen mit Bundesunterstützung in einer speziellen Richtlinie des Eidg. Finanzdepartementes zusammengeführt würden.
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