Gewährung der Teuerung auf Renten bei den ehemaligen Regiebetrieben
Bern (ots)
Alle Renterinnen und Rentner, die vor der Verselbständigung der früheren Bundesregiebetriebe pensioniert worden sind, haben ihr Leben lang Anspruch auf den gleichen Teuerungsausgleich, welcher den Rentnerinnen und Rentnern des Bundes gewährt wird. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat gestern seinen schon 1997 gefällten Entscheid bekräftigt, wonach die Unternehmungen SBB, Swisscom, Post und RUAG (Rüstungsbetriebe) selber für die Teuerung auf allen Renten aufkommen müssen. Der Bund stattet sie im Gegenzug bei der Verselbständigung mit genügend Kapital aus.
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung von gestern Mittwoch mit der Rechtslage bei der Rententeuerung der ehemaligen Regiebetriebe auseinandergesetzt. Anlass dazu war, dass die Personalverbände unter der Führung des Schweizerischen Eisenbahnerverbandes (SEV) von den SBB die selbe Teuerung für ihre Rentnerinnen und Rentner fordern wie sie den Bundesrentnerinnen und -rentnern gewährt wird. Diese Forderung begründet der SEV mit einem Rechtsgutachten, das den Anspruch der Rentnerinnen und Rentner, die vor der Verselbständigung pensioniert wurden (Altrentnerinnen und Altrentner), auf die Bundesrententeuerung bestätigt. Ein von den SBB selber in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten und die bundesinternen Abklärungen kamen zum selben Schluss. Für die Uebergangsrentnerinnen und -rentner, die nach der Verselbständigung aber vor Inkrafttreten des neuen Bundespersonalgesetz, also in den Jahren 1999 und 2000, pensioniert wurden, ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Für die Neurenten gilt nur das Pensionskassenreglement der SBB. Die Rechtslage für die Swisscom, die Post und die RUAG präsentiert sich nach bundesinternen Abklärungen ähnlich.
Schon 1997 hat der Bundesrat festgelegt, dass die Unternehmungen selber für den Teuerungsausgleich auf ihren Renten aufkommen müssen. Der Bund stattet sie im Gegenzug bei der Verselbständigung mit ausreichend Kapital aus. Dieser Grundsatz ist gestern vom Bundesrat bestätigt worden. Alle Altrentnerinnen und Altrentner werden demnach in den Genuss der Bundesteuerung kommen. Vorgesehen ist zudem, auch die Uebergangsrenten wie Altrenten zu behandeln.
Die SBB müssen jetzt die Teuerungsausgleiche von 0,3 Prozent für das Jahr 1999, von 1 Prozent für das Jahr 2000 und 2 Prozent für das Jahr 2001 auf Alt- und Uebergangsrenten nachfinanzieren und ausbezahlen. Dafür reichen aber die Erträge ihrer Pensionskasse nicht aus. Daher gelangten die SBB mit einem Finanzierungsgesuch an den Bundesrat. Dieser ist bereit, eine Erhöhung der Kapitalausstattung für die Pensionskasse der SBB zu prüfen, weil die mit der Eröffnungsbilanz per 1. Januar 1999 gewährte Rückstellung sicher höher ausgefallen wäre, wenn die jetzt bekannten Rechtsgutachten bereits vorgelegen hätten. Die Erhöhung der Kapitalausstattung wird dem Bundesrat - zusammen mit anderen Korrekturen der Eröffnungsbilanz - separat unterbreitet.
Die Rekapitalisierung der Pensionskasse der RUAG wird dem Bundesrat noch vor den Sommerferien vorgelegt. Bei der Post steht im Hinblick auf die Schaffung einer eigenen Pensionskasse (geplant auf den 1.1.2002) die Uebernahme des Pensionskassen-Fehlbetrags durch den Bund im Vordergrund. Für die Berücksichtigung der Altrententeuerung bei der Kapitalausstattung der neuen Post-Pensionskasse muss zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. In beiden Fällen werden die Rechtsgutachten bei der Berechnung der entsprechenden Rückstellung berücksichtigt. Die Swisscom erhält keine zusätzlichen Bundesgelder, sie verfügt über ausreichende Rückstellungen.
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