Entschädigung für die Ausgabekosten der 40-Tonnen-Kontingente
Bern (ots)
Im Rahmen des Vollzugs des bilateralen Landverkehrsabkommens mit der EU ist den Kantonen die Ausgabe der Bewilligungen für 40-Tonnen-Kontingente im Binnentransport übertragen worden. Der Bundesrat hat heute beschlossen, sie für die Erfüllung dieser Aufgabe zu entschädigen. Die Höhe der Abgeltung beträgt 45 Franken pro Tageskarte. Der Beschluss tritt rückwirkend per 1. Januar 2001 in Kraft.
Die Kantone verfügen 2001 und 2002 im Rahmen der 40-Tonnen-Kontingente über 150'000 Bewilligungen für Binnentransporte auf der Strasse. 2003 und 2004 wird diese Zahl auf 200'000 erhöht. Diese Kontingente werden in Form von Tageskarten unter den Strassentransportunternehmungen verteilt, wobei eine Tageskarte 3 Bewilligungen aus dem Kontingent entspricht.
Der Preis der Tageskarten wird in einer Verordnung des Bundesrates analog zu den Tarifen festgelegt, die mit der EU im Landverkehrsabkommen vereinbart wurden. Auf eine entsprechende Anfrage der Kantone hin hat der Bundesrat anerkannt, dass die Kantone von den Schweizer Transportunternehmungen (die als Einzige zu Binnentransporten befugt sind) nicht zusätzlich zum Preis der Tageskarte noch eine Gebühr zur Deckung ihrer Verwaltungskosten erheben können. Würden sie dies tun, wären die Schweizer Camionneure gegenüber den ausländischen Strassentransportunternehmern diskriminiert. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Verwaltungskosten der kantonalen Amtsstellen dem Bund aufzubürden.
Die Ausgabekosten einer Tageskarte werden auf 45 Franken geschätzt. 2001 und 2002 werden 50'000 Tageskarten verteilt (das sind 150'000 Bewilligungen, da 1 Tageskarte 3 Bewilligungen entspricht); dem Bund entstehen dadurch jährliche Kosten von 2,25 Millionen Franken. Unter dem Vorbehalt der Ausschöpfung der Kontingente wird sich dieser Betrag 2003 und 2004 auf 3 Millionen Franken pro Jahr erhöhen.
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