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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Neue Finanzordnung Eröffnung der Vernehmlassung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsvorlage zur
neuen Finanzordnung verabschiedet. Es handelt sich um eine schlanke
Vorlage mit drei Zielen: Angestrebt wird eine Sicherstellung der
wichtigsten Einnahmenquellen des Bundes, eine Nachführung der
Verfassung aufgrund verschiedener Entscheide der eidgenössischen Räte
sowie die Verbesserung des Steuersystems. Die Vernehmlassung dauert
bis Mitte Januar 2002.
Im Zentrum der Vorlage steht die Aufhebung der Befristung für die
Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Beide
Steuern machen heute zusammen rund 60% der Fiskaleinnahmen des Bundes
aus. Es ist undenkbar, dass der Bund seine Aufgaben in Zukunft ohne
diese bà`  Einnahmenquellen wird finanzieren können. HTTP/1.0
Stellte der Bundesrat in seiner Legislaturplanung noch eine neue
Finanzordnung im Zeichen einer ökologischen Steuerreform in Aussicht,
musste dieses Ziel nach der Abstimmung über die Energievorlagen im
letzten September zurückgenommen werden. Es kann im Rahmen der neuen
Finanzordnung nicht umgesetzt werden. Bei einer Neuauflage einer
Verfassungsnorm bereits im heutigen Zeitpunkt bliebe der berechtigte
Vorwurf nicht aus, der Bundesrat würde den Volkswillen nicht
respektieren. Der Bundesrat wird indes diese Frage im Zusammenhang
mit einem Bericht über die Einhaltung der Klimaziele bis spätestens
2003 erneut thematisieren.
Zur Nachführung der Bundesverfassung gehören eine Reihe von
Streichungen von Verfassungsbestimmungen. So sollen namentlich die
Übergangsbestimmungen zur Mehrwertsteuer ersatzlos aufgehoben werden.
Sie wurden mit der Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes
überflüssig. Die Verbilligung von Krankenkassenprämien aus
Mitteln der Mehrwertsteuer wird in der Verfassung dauerhaft
festgeschrieben. Der Aufhebung der Kapitalsteuer für juristische
Personen auf Gesetzesstufe folgt die Streichung der entsprechenden
Verfassungsbestimmung. Der heutige Höchstsatz von 9,8 Prozent der
Reinertragsssteuer für juristische Personen wird auf das derzeit
geltende Niveau von 8,5 Prozent zurückgeführt.
Mit dem Wegfall der Übergangsbestimmungen für die Mehrwertsteuer
soll auch der Soà`  für den Tourismus wieder aufgehoben werden. Der
Verzicht auf verschiedene Steuersätze der Bundesrat schlägt neben dem
Normalsatz nur noch einen reduzierten Satz vor dient der
Vereinfachung und Transparenz des Steuersystems. Allerdings werden
hier zwei Varianten vorgeschlagen: Eine Aufhebung des Sondersatzes
beim Inkrafttreten der neuen Finanzordnung und eine bis 2006
befristete Weiterführung. Die Förderung des Tourismus soll in einem
ganzheitlichen Ansatz angegangen werden. HTTP/1.0
Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Januar 2002. Bei normalem
Verlauf der weiteren Arbeiten und parlamentarischen Beratungen sollte
eine Abstimmung im Jahr 2003 möglich sein. Auskunft: Tobias Beljean,
Eidg. Finanzverwaltung, Tel: 031 322 62 39

Kontakt:

Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung,
Tel. +41 31 322 60 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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