Neue Finanzordnung Eröffnung der Vernehmlassung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsvorlage zur neuen Finanzordnung verabschiedet. Es handelt sich um eine schlanke Vorlage mit drei Zielen: Angestrebt wird eine Sicherstellung der wichtigsten Einnahmenquellen des Bundes, eine Nachführung der Verfassung aufgrund verschiedener Entscheide der eidgenössischen Räte sowie die Verbesserung des Steuersystems. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Januar 2002.
Im Zentrum der Vorlage steht die Aufhebung der Befristung für die Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Beide Steuern machen heute zusammen rund 60% der Fiskaleinnahmen des Bundes aus. Es ist undenkbar, dass der Bund seine Aufgaben in Zukunft ohne diese bà` Einnahmenquellen wird finanzieren können. HTTP/1.0
Stellte der Bundesrat in seiner Legislaturplanung noch eine neue Finanzordnung im Zeichen einer ökologischen Steuerreform in Aussicht, musste dieses Ziel nach der Abstimmung über die Energievorlagen im letzten September zurückgenommen werden. Es kann im Rahmen der neuen Finanzordnung nicht umgesetzt werden. Bei einer Neuauflage einer Verfassungsnorm bereits im heutigen Zeitpunkt bliebe der berechtigte Vorwurf nicht aus, der Bundesrat würde den Volkswillen nicht respektieren. Der Bundesrat wird indes diese Frage im Zusammenhang mit einem Bericht über die Einhaltung der Klimaziele bis spätestens 2003 erneut thematisieren.
Zur Nachführung der Bundesverfassung gehören eine Reihe von Streichungen von Verfassungsbestimmungen. So sollen namentlich die Übergangsbestimmungen zur Mehrwertsteuer ersatzlos aufgehoben werden. Sie wurden mit der Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes überflüssig. Die Verbilligung von Krankenkassenprämien aus
Mitteln der Mehrwertsteuer wird in der Verfassung dauerhaft festgeschrieben. Der Aufhebung der Kapitalsteuer für juristische Personen auf Gesetzesstufe folgt die Streichung der entsprechenden Verfassungsbestimmung. Der heutige Höchstsatz von 9,8 Prozent der Reinertragsssteuer für juristische Personen wird auf das derzeit geltende Niveau von 8,5 Prozent zurückgeführt.
Mit dem Wegfall der Übergangsbestimmungen für die Mehrwertsteuer soll auch der Soà` für den Tourismus wieder aufgehoben werden. Der Verzicht auf verschiedene Steuersätze der Bundesrat schlägt neben dem Normalsatz nur noch einen reduzierten Satz vor dient der Vereinfachung und Transparenz des Steuersystems. Allerdings werden hier zwei Varianten vorgeschlagen: Eine Aufhebung des Sondersatzes beim Inkrafttreten der neuen Finanzordnung und eine bis 2006 befristete Weiterführung. Die Förderung des Tourismus soll in einem ganzheitlichen Ansatz angegangen werden. HTTP/1.0
Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Januar 2002. Bei normalem Verlauf der weiteren Arbeiten und parlamentarischen Beratungen sollte eine Abstimmung im Jahr 2003 möglich sein. Auskunft: Tobias Beljean, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: 031 322 62 39
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