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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Handlungsbedarf im Zusammenhang mitden Budget- und Finanzplanvorlagen des Bundes

Bern (ots)

Der Bundesrat betrachtet die Schuldenbremse als das
beste Mittel zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltszieles. Dies
schreibt er in seiner heutigen Antwort auf eine Interpellation der
SVP-Fraktion, in der diese angesichts der weltweiten konjunkturellen
Abkühlung die Frage aufgeworfen hatte, welche Massnahmen der
Bundesrat zu ergreifen gedenke, um das Haushaltsziel nicht aus den
Augen zu verlieren.
Mit seinem Entscheid, die Tätigkeit der nationalen Airline bis zum
Frühjahr mit der Bereitstellung umfangreicher Mittel zu sichern, hat
der Bundesrat eine aussergewöhnliche Massnahme getroffen. Ihr Ziel
ist es, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz hoch zu
halten und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Der Bundesrat ist nicht der
Auffassung, dass sich weitere konjunkturstützende Massnahmen
aufdrängen. Er wird im Gegenteil eine prozyklische Ausgabenpolitik
vermeiden und in erster Linie die wirtschaftlichen Stabilisatoren
spielen lassen.
In der Interpellation wird die Regierung aufgefordert, das
Sparpaket in allen Einzelheiten zu beschreiben, das sie nach der
Einführung der Schuldenbremse vorlegen müsste. Zuerst ist jedoch das
Verdikt des Souveräns vom kommenden Wochenende über die
Schuldenbremse abzuwarten. Stimmt das Volk dem Konzept der
Schuldenbremse zu, wird der Bundesrat als Erstes eine umfassende
Analyse der Finanz- und Konjunkturlage vornehmen. Der bundesrätliche
Entscheid darüber, ob die Schuldenbremse tatsächlich zum Zug kommt
und welche Massnahmen in diesem Zusammenhang erforderlich sind, wird
vom Ergebnis dieser Analyse abhängen. Der vom Bundesrat
verabschiedete Voranschlag für das Jahr 2002 erfüllt die
Anforderungen der Schuldenbremse noch nicht ganz, stellt jedoch einen
wichtigen Schritt in diese Richtung dar.
In der Interpellation wird gefragt, ob ein Finanzplan bis ins Jahr
2010 existiert. Der Bundesrat hat einen Finanzplan für die drei auf
den Budgetentwurf 2002 folgenden Jahre festgelegt, das heisst bis
2005. Es gibt keinen detaillierten Finanzplan, der bis ins Jahr 2010
reicht, und es wäre angesichts der wachsenden Zahl von Unbekannten
auch gar nicht sinnvoll, einen solchen zu entwerfen. In groben Zügen
wird die Finanzpolitik bereits im Finanzleitbild umrissen, welches
vorschreibt, dass die Bundesfinanzen mittelfristig ausgeglichen sein
müssen. Zudem wird die Schuldenbremse die Ausgaben an die
konjunkturunabhängigen Einnahmenkategorien binden. So gesehen wird
der Bundesrat über einen ausreichenden Handlungsspielraum verfügen,
um den anstehenden grossen Herausforderungen gerecht zu werden.
Die Interpellanten möchten vom Bundesrat auch erfahren, wie er der
Forderung nach Reduktion der Steuerquote auf 10 Prozent Rechnung
tragen will. Die Fiskalquote der Schweiz gehört zu den tiefsten in
den OECD-Ländern. Der Bundesrat strebt langfristig deren Senkung an.
Er vertritt jedoch die Meinung, dass es gegenwärtig nicht sinnvoll
wäre, ein fiskalpolitisches Ziel in Form eines fixen, prozentualen
BIP-Anteils festzusetzen. Vielmehr sind die heutige Haushaltslage und
Konjunkturphase zu berücksichtigen. Um die Steuerquote bis ins Jahr
2005 auf 10 Prozent zu senken, müssten die Einnahmen und die Ausgaben
jährlich um mehrere Milliarden gesenkt werden. Ausgabenkürzungen in
dieser Grössenordnung sind jedoch realitätsfremd: sie liessen sich
nicht erzielen, ohne die Erfüllung unbestrittener Aufgaben des Bundes
in Frage zu stellen. Auch wäre mit kurzfristigen negativen
Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung zu rechnen.

Kontakt:

Marie-Armelle Libbrecht Jeanneret
Eidgenössische Finanzverwaltung
Tel. +41 31 324 05 20.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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