Keine Änderung des heutigen System des Finanzausgleichs
Bern (ots)
Vor der Umsetzung der geplanten Reform soll das aktuelle System des Finanzausgleichs nicht mehr geändert werden. Das geht aus der heutigen Antwort des Bundesrates auf eine Motion von Nationalrat Jean Spielmann (PdA/GE) sowie auf eine Interpellation von Ständerat Hans Hess (FDP/OW) hervor. Ersterer verlangte, den Finanzausgleich stärker nach dem Steuerlastindex auszurichten, während der Zweite befürchtete, dass die vom Bundesrat geplante Entlastung bei der direkten Bundessteuer sich im horizontalen Finanzausgleich negativ auf die finanzschwächeren Kantone auswirken könnte.
Die Steuerlast fällt bei der Berechnung der Finanzkraft der Kantone bereits heute am stärksten ins Gewicht. Sie geht zwei Mal in die Berechnung ein, nämlich zuerst als eigene Masszahl und anschliessend bei der Bestimmung der Steuerkraft. Der Index der Steuerbelastung widerspiegelt jedoch nicht unbedingt alle obligatorischen Abgaben eines Kantons. Eine hohe Steuerbelastung kann auch Ausdruck eines grösseren Angebots an öffentlichen Leistungen sein. Das System des Finanzausgleichs noch stärker auf den Steuerlastindex abstellen zu wollen, könnte die Kantone dazu verleiten, weniger auf eine sparsame und wirksame Budgetpolitik zu achten oder gar ihre Steuerpolitik auf den Mechanismus des Finanzausgleichs auszurichten.
Diese Überlegungen haben dazu geführt, im Reformentwurf für einen neuen interkantonalen Finanzausgleich die Steuerbelastung nicht zur Berechnung des Ressourcenpotenzials der Kantone beizuziehen. Der Bundesrat teilt (betreffs Motion Spielmann) zudem die Auffassung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, wonach das heutige System vor der vorgeschlagenen Neugestaltung nicht mehr grundlegend geändert werden soll.
Was die negativen Folgen anbelangt, die die vom Bundesrat vorgeschlagene Entlastung bei der direkten Bundessteuer für die finanzschwächeren Kantone im horizontalen Finanzausgleich haben könnte (Interpellation Hess), räumt der Bundesrat zwar ein, dass die finanzschwächsten Kantone proportional stärker von einer Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer betroffen wären. Sie müssten jedoch trotzdem keine Einbussen erleiden, weil die Steuererträge im Moment der Einführung der Steuerentlastung höher wären als heute.
Kommt hinzu, dass die Erhöhung des für den Finanzausgleich bestimmten Anteils unter den Kantonen kaum mehrheitsfähig wäre. Um so weniger, als die entsprechende Verordnung demnächst revidiert und eine zweijährige Übergangsregelung getroffen wird, um die negativen Auswirkungen der Einreihung des Kantons Bern in die Gruppe der finanzschwachen Kantone für eben diese zu mildern.
Ausserdem wurden die finanzschwachen Kantone in den letzten Jahren bei der Verteilung der Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien sowie bei der Festlegung der Kantonsanteile an den Einnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe stärker berücksichtigt. Ab 2003 schliesslich werden vor allem sie von der Erhöhung der Gewinnausschüttungen der Nationalbank um eine Milliarde profitieren.
Kontakt:
Pierre Chardonnens
Eidgenössische Finanzverwaltung
Tel. +41/31/322'60'22
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch