Budget auf Kurs - Finanzplan noch mit roten Zahlen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat von den ersten Budget- und Finanzplanzahlen der Departemente Kenntnis genommen. Der gegenwärtige Zahlenstand signalisiert nicht zuletzt aufgrund der in jüngster Zeit gefassten Teilbeschlüsse des Parlaments eine deutliche Überschreitung der vorgegebenen Ausgabenplafonds. Vor dem Hintergrund der auf 2003 erstmals anzuwenden Schuldenbremse hat die Landesregierung das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, im Rahmen der Budget- und Planbereinigung das Wachstum der finanziellen Begehren substanziell zu kürzen. Damit können die Budget-Ziele für 2003 erreicht werden, während die Zahlen zum Finanzplan 2004-2006 noch weit stärker wachsen als zulässig. Die Zielerreichung hängt weitgehend davon ab, ob und wieweit die eidg. Räte auf ihre Beschlüsse im sozialen Bereich (insbesondere AHV/IV-Finanzierung und Krankenversicherung) zurückkommen und bei den Mittelaufstockungen für Bildung und Forschung für den Bundeshaushalt tragbare Entscheide fällen. Auch mit der Schuldenbremse ist ein Ausgabenwachstum in der Grössenordnung des Wirtschaftswachstums möglich; das entspricht momentan ca. 1,5 Mrd. Franken pro Jahr.
Die von Volk und Ständen am 2. Dezember des letzten Jahres verabschiedete Schuldenbremse verpflichtet den Bundesrat, den Bundeshaushalt innerhalb eines Konjunkturzyklus im Gleichgewicht zu halten. Der Bundesrat hat beschlossen, sie erstmals mit dem Voranschlag 2003 anzuwenden und die Eingaben, welche die Vorgaben überlaufen, auf einer separaten Liste zu erfassen; sie gelten vorderhand als nicht finanziert. Die Ausgabenvolumen gemäss den ordentlichen Eingaben werden mit Ausnahme des Voranschlags 2003 mit jährlich mehreren hundert Millionen pro Jahr überschritten und die Vorhaben auf der separaten Liste summieren sich zwischen 0,8 und 1,9 Milliarden pro Jahr. Diese negative Entwicklung ist neben einer Vielzahl von teilbeschlossenen Aufstockungen (bspw. Prämienverbilligung Krankenversicherung oder familienergänzende Kinderbetreuung) auf den Wegfall des Bundesanteils beim bestehenden AHV-Mehrwertsteuerprozent und geplanten IV-Mehrwertsteuerprozent zurückzuführen.
Die Gesamteinnahmen entwickeln sich aufgrund erster Schätzungen mit 4,1 Prozent pro Jahr über dem angenommenen durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent. In den Fiskaleinnahmen, die über die gesamte Planperiode um 4,8 Prozent zulegen, sind geplante Steuererhöhungen wie beispielsweise das IV-Mehrwertsteuerprozent (2005) und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (2005) enthalten. Bei diesen Mehreinnahmen handelt es sich um zweckbestimmte Mittel, welche sowohl die Staats- und Fiskalquote erhöhen, das Ergebnis in der Finanzrechnung indes unberührt lassen. Ebenfalls ins Zahlenwerk eingebaut ist unter anderem die vom Bundesrat beschlossene Steuerreform im Bereich der Familienbesteuerung mit einem maximalen, jährlichen Ausfallpotenzial von rund einer Milliarde (2005).
In den kommenden Wochen sind der Voranschlag 2003 und Finanzplan 2004-2006 zu bereinigen. Die Bereinigung hat ausgabenseitig zu erfolgen, da aus heutiger Sicht keine Mehreinnahmen zu erwarten sind. Der enge Spielraum zwingt Bundesrat und Parlament zu Grundsatzentscheiden. Für den Voranschlag 2003 sind die durch die Schuldenbremse vorgegebenen Ausgabenplafonds einzuhalten und die auf der separaten Liste aufgeführten und nicht finanzierten Vorhaben zu priorisieren. In den Finanzplanjahren 2004-2006 sind die Überschreitungen ebenso zu bereinigen, wobei die durch die Teilbeschlüsse des Parlamentes resultierenden Mehrbelastungen (Krankenversicherung, Kinderkrippen, AHV/IV-Finanzierung) vorderhand belassen werden.
Der aktuelle Zahlenstand macht eines deutlich: werden dem Bund die bestehenden und die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen für die Finanzierung seiner Anteile an der AHV und IV entzogen, so hat dies für den Bundeshaushalt schwerwiegende Folgen. Die aus dem Wegfall des Bundesanteils resultierenden Mehrausgaben sind so hoch, dass sie nicht durch Einsparungen an anderem Ort einfach eingespart werden können. Der Bundesrat sprach sich deshalb erneut dafür aus, dass der Bundesanteil an diesen Mehrwertsteuererträgen erhalten bleibt, damit der demographiebedingt stark ansteigende Bundesbeitrag an die AHV/IV finanzierbar bleibt.
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