Neue Finanzordnung Vernehmlassungsergebnisse - weiteres Vorgehen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassungsergebnisse zum Entwurf einer neuen Finanzordnung (NFO) zur Kenntnis genommen. Die NFO soll die Haupteinnahmequellen des Bundes sichern, die Bundesverfassung nachführen und das Steuersystem vereinfachen. Von den eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmern haben über 80 Prozent geantwortet; zusätzlich äusserten sich zahlreiche Verbände zum NFO-Entwurf. Der Bundesrat hat nun, gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse, Beschlüsse gefasst und das Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer Botschaft beauftragt, die den Eidgenössischen Räten im Spätherbst unterbreitet werden soll. 2004 kommt die NFO-Vorlage voraussichtlich vor das Volk.
Die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer (dBSt) und der Mehrwertsteuer (MWST) ist bis Ende 2006 befristet. Um die Bundesfinanzen auf eine neue Verfassungsgrundlage zu stellen, hat der Bundesrat deshalb einen Entwurf für eine Neue Finanzordnung (NFO) ausgearbeitet. Vom September 2001 bis Ende Januar 2002 wurde eine Vernehmlassung zum NFO-Entwurf durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen.
Die Verankerung von Höchstsätzen für die dBSt und die MWST in der Verfassung wird von der Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet. Der Bundesrat sieht vor, diese Höchstsätze weiterhin in der Verfassung zu verankern sowie den Höchstsatz der Kapitalsteuer für juristische Personen an den geltenden Satz von 8,5 Prozent anzupassen. Die Absicht, die Befristung der Bundeskompetenz zur Erhebung der dBSt und der MWST aufzuheben, stiess nicht überall auf Zustimmung, insbesondere nicht bei den bürgerlichen Parteien und den Wirtschaftsdachorganisationen. Diese beiden Steuern machen jedoch gegenwärtig 60 Prozent aller Bundeseinnahmen aus und sind für die staatliche Aufgabenerfüllung unverzichtbar. Der Bundesrat befürwortet deshalb die Aufhebung der Befristung der dBSt und der MWST.
Um das Steuersystem zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, hat sich die Landesregierung ausserdem dafür ausgesprochen, bei der MWST nur noch ein Normalsatz und ein reduzierter Satz anzuwenden.. Auf mittlere Sicht soll der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ganz abgeschafft werden. Die Bergkantone, die Parteien und die der Tourismusförderung nahestehenden Kreise lehnen die Abschaffung des Sondersatzes kategorisch ab. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer sehen den Sondersatz als eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe an, die als solche nicht ins Steuersystem gehört. Gegenwärtig wird von der Bundesverwaltung ein Massnahmenpaket zur Tourismusförderung erarbeitet, das den betroffenen Regionen erlauben soll, Strukturanpassungen vorzunehmen und die Qualität des Angebots zu verbessern. Um den Tourismusregionen genügend Zeit zu geben, von diesen flankierenden Massnahmen zu profitieren, und angesichts der internationalen Konjunkturschwäche tritt der Bundesrat für die Verlängerung des Sondersatzes bis Ende 2006 - statt wie ursprünglich vorgesehen bis Ende 2003 - ein. Diese ausserordentliche Massnahme ist als Übergangsbestimmung bis 2006 befristet. Eine weitere Fristerstreckung soll nicht mehr möglich sein.
Die Frage der Zweckbindungen ist umstritten. In bezug auf die verfassungsmässige Verankerung der Zweckbindung von fünf Prozent des Mehrwertsteuerertrags zur Verbilligung der Krankenkassenprämien für untere Einkommensklassen. sprach sich der Bundesrat für den status quo aus; die Übergangsbestimmungen werden lediglich nachgeführt.
Schliesslich wird der Bundesrat spätestens 2003 erneut die Frage nach einer ökologischen Steuerreform prüfen, und zwar im Rahmen des Berichts über die Weiterverfolgung der Klimaziele. Mit dieser Strategie wählt der Bundesrat einen Mittelweg zwischen den Reformfreudigen und jenen, die einer ökologischen Steuerreform kritisch gegenüber stehen..
Das Finanzdepartement wurde beauftragt, einen Botschaftsentwurf zu erarbeiten und ihn dem Parlament im Spätherbst vorzulegen. Da es sich um Verfassungsänderungen handelt, kommt die neue Finanzordnung voraussichtlich 2004 vor das Volk.
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