EFV: Bericht der G10 zu Kollektivklauseln in Anleihensverträgen von Staaten
Bern (ots)
08. Apr 2003 (EFV) Die Zehnergruppe (G10), das Gremium der wichtigsten Kapitalgeber des Internationalen Währungsfonds, hat einen Bericht zu Kollektivklauseln in Anleihensverträgen souveräner Schuldner veröffentlicht. Musterklauseln sind Teil des Berichts, an dem auch die Schweiz mitgearbeitet hat.
Die internationalen Kapitalmärkte sind in den vergangenen Jahren zur wichtigsten Finanzierungsquelle für Schwellenländer geworden. Damit wuchs auch der Wunsch nach Verfahren und Institutionen, die eine rasche und ordentliche Restrukturierung der Schuld ermöglichen, falls ein Land seine Schuld nicht vertragsgemäss bedienen kann. Die Zehnergruppe hat sich im vergangenen Jahr damit befasst, wie dies durch vertragliche Anpassungen erfolgen könnte.
Der nun vorgelegte Bericht einer G10-Arbeitsgruppe, an der auch die Schweiz beteiligt war, ist in englischer Sprache veröffentlicht worden. Er stellt Modellklauseln vor, die in alle zukünftige Anleihensverträge souveräner Schuldner eingeführt werden sollen. Diese sog. Kollektivklauseln ermöglichen es, die Zahlungsbedingungen im Anleihensvertrag durch eine qualifizierte Gläubigermehrheit zu verändern. Im Fall eines Zahlungsverzugs vereinfacht dies die Restrukturierungsverhandlungen zwischen dem Schuldnerland und seinen Anleihensgläubigern. Solche Klauseln sind auf dem Londoner Markt schon lange Praxis. In New York, dem bedeutendsten Markt für die Emission von Staatsanleihen, wurde vor wenigen Wochen in Anlehnung an die Empfehlungen der G10 erstmals eine Staatsanleihe mit Kollektivklauseln aufgelegt. Sie wurde vom Markt freundlich aufgenommen.
Auskunft: Giorgio Dhima, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 48 Hans Kuhn, Schweiz. Nationalbank, Tel. 01 631 32 59
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