SVTI: Nein zum Abbau des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wallisellen (ots)
Laufende Vernehmlassung zur Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV)
Mit einer neu zu erlassenden "Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von meldepflichtigen Druckgeräten" (DGVV) will der Bundesrat das Druckgeräteverwendungsrecht erneuern. In seiner Vernehmlassungsantwort meldet der SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspektionen gegen den Verordnungsentwurf Bedenken an. Der Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Arbeitnehmenden vor den möglichen Gefahren von Druckgeräten würde erheblich abgebaut.
Aufgrund der möglichen Gefahren, die mit der Verwendung von Druckgeräten (Dampfkessel, Druckbehälter und Rohrleitungen) verbunden sind, kennt praktisch jedes Land Vorschriften über das Aufstellen und den Betrieb von Druckgeräten.
Mit der Begründung, den heutigen Kriterien der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und zugleich den Konzepten der EU-Gesetzgebung Rechnung tragen zu wollen, beabsichtigt der Bundesrat, die Vorschriften über die Verwendung von Druckgeräten vollständig neu zu gestalten. Am 7. Juli 2006 endet die Vernehmlassung zum Entwurf einer "Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten" (Druckgeräteverwendungsverordnung, DGVV).
Der SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspektionen, dem unter anderem das Kesselinspektorat zugehört, meldet in seiner Vernehmlassungsantwort Bedenken zum DGVV-Entwurf an. Der SVTI kritisiert an der Vorlage insbesondere
- die willkürliche Lockerung (und dadurch Aufweichung) der Prüfgrenzen,
- die Festlegung von weniger sicheren Prüfgrenzen als im Ausland sowie
- die Aufhebung der bewährten Abnahmeprüfung für Druckgeräte.
Die DGVV-Verordnung in der vorgesehenen Fassung bedeutet nach Ansicht des SVTI einen Abbau des Schutzes der Bevölkerung, insbesondere der Arbeitnehmenden vor den möglichen Gefahren von Druckgeräten.
Der Entwurf der DGVV kann aus den genannten Gründen nicht gut geheissen werden, sondern bedarf einer grundlegenden Überarbeitung.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SVTI findet sich unter der Adresse http://www.svti.ch/dgvv
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