Weitere Kostendämpfungsrunde
Basel (ots)
Die heute vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungsänderungen zum neuen Preisfestsetzungssystem enthalten verschiedene für die Pharmabranche schmerzliche Massnahmen, welche die Arzneimittelpreise in der Schweiz weiter senken werden. Trotzdem akzeptiert Interpharma die neue Preisregelung, weil der Nutzen bei der Preisfestsetzung und -überprüfung wieder stärker berücksichtigt werden soll.
Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen der Arzneimittelpreiskontrolle sind in der Wirkung ein weiteres Kostendämpfungspaket. Mit Belgien, Finnland und Schweden wird der Länderkorb der Vergleichsländer um drei Länder erweitert, die wirtschaftlich im Pharmabereich kaum mit der Schweiz vergleichbar sind und das Preisniveau nochmals um 4 bis 5 Prozent drücken werden. Interpharma, der Verband forschender Arzneimittelfirmen in der Schweiz, sieht auch den Wechsel zu Gruppenüberprüfungen kritisch, obwohl im Verordnungstext klargestellt wird, dass damit nicht der Patentschutz unterlaufen werden soll. Vor dem Hintergrund der aktuellen Überbewertung des Frankens wird besonders bedauert, dass es bei den Preisüberprüfungen auch künftig keine Symmetrie geben soll. Auch weiterhin soll es keine Preiserhöhungen geben, wenn der Franken wieder schwächer wird. Dies ist umso gravierender, als auch der Wegfall der Toleranzmarge negativ zu Buche schlägt.
Das neue System löst denn auch bei Thomas Cueni, Generalsekretär von Interpharma, keine Begeisterung aus: "Interpharma akzeptiert die Vorlage zähneknirschend, weil wir im gesamten Prozess stets bemüht waren, eine Lösung zu finden, die Rechtssicherheit für Patienten wie Pharmafirmen bietet." Ein zentrales Anliegen von Interpharma war insbesondere, dass man sich bei der Preisgestaltung in Zukunft nicht mehr allein am Ausland orientiert. Bei der Neuaufnahme, der dreijährlichen Preisüberprüfung und bei Preiserhöhungsgesuchen aufgrund neuer klinischer Daten, die einen bedeutenden medizinischen Fortschritt belegt, wird künftig nicht nur auf den Auslandpreisvergleich (APV), sondern auch auf den therapeutischen Quervergleich (TQV) abgestellt. "Dieser Paradigmenwechsel ist ein Signal, dass der Nutzen für den Patienten eine stärkere Bedeutung erhält und die Innovation honoriert werden soll", sagt Thomas Cueni. Bei der Gewichtung zwischen APV und TQV folgte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) allerdings den Forderungen der Krankenkassen. Interpharma hatte zumindest eine ausgewogene Gewichtung - 50/50 - von Preis im Ausland und therapeutischem Quervergleich gefordert.
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Thomas Cueni, Generalsekretär Interpharma
Mobile 079 322 58 17 / thomas.cueni@interpharma.ch
Sara Käch, Leiterin Kommunikation Interpharma
Mobile 079 208 16 33 / sara.kaech@interpharma.ch