Bericht des Bundesrates zur Vergütung von Medikamenten für krebskranke Kinder - Bundesrat schafft neue Probleme
Basel (ots)
Ein heute vom Bundesrat verabschiedeter Bericht kommt zum Schluss, dass bei der Einzelfallvergütung bei krebskranken Kindern kein Handlungsbedarf bestehe. Aus Sicht von Interpharma steht dies im Widerspruch mit dem aktuellen Handeln des Bundesrats, denn mit der sich in der Vernehmlassung befindlichen Revision von Art. 71 a-d der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) werden die Einzelfallvergütungen für krebskranke Kinder massiv gefährdet.
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf bei der Einzelfallvergütung von Medikamenten im Bereich der Kinderonkologie. Dabei stützt er sich auf einen Bericht im Auftrag der SGK-N, den er heute verabschiedet hat. Im selben Atemzug betont der Bundesrat, dass er im Rahmen der laufenden KVV-Revision Massnahmen vorschlage, um die Gleichbehandlung bei der Einzelfallvergütung zu verbessern. Aus Sicht von Interpharma, dem Verband der forschenden pharmazeutischen Unternehmen, ist diese Argumentation widersprüchlich. Denn in der Revision der KVV will der Bundesrat neu, dass auch für die Einzelfall-Vergütung klinisch kontrollierte Studien vorausgesetzt werden, welche einen "Mehrnutzen" von 35% aufzeigen müssen. Dies würde sich wie eine Schranke auf den Patientenzugang, besonders in der Kinderonkologie, auswirken, wodurch der Zugang zu lebenswichtigen Therapien unnötig erschwert wird. Da insbesondere in Einzelfallsituationen bei krebskranken Kindern klinisch kontrollierte Studien oft fehlen, kann dieser neu geforderte Nachweis in den meisten Fällen nicht erbracht werden. Die meisten Off-Label-Behandlungen könnten so nicht mehr vergütet werden und betroffene Patientinnen und Patienten würden den Zugang zur benötigten Therapie verlieren. Der Bundesrat hat in seinem Bericht also die Auswirkungen seiner eigenen Vorschläge nicht berücksichtigt.
Vorschlag von Interpharma würde Revision überflüssig machen
Für die forschenden pharmazeutischen Unternehmen steht das Patientenwohl im Mittelpunkt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene KVV/KLV-Revision ist für die Patientinnen und Patienten in der Schweiz dagegen untauglich - wie das oben ausgeführte Beispiel zeigt. Gefordert ist ein Ansatz, der die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten berücksichtigt und die Rahmenbedingungen für den Patientenzugang in der Schweiz nachhaltig verbessern kann. Mit dem Konzept des rückvergüteten Innovationszugangs hat Interpharma bereits im Mai einen konkreten Vorschlag vorgelegt.
René Buholzer, Geschäftsführer von Interpharma erklärt:
"Es ist widersprüchlich, dass der Bund keinen Handlungsbedarf beim Zugang zu Medikamenten bei krebskranken Kindern sieht, während er diesen gleichzeitig mit der laufenden KVV-Revision unterminiert. Es braucht und gibt tauglichere Lösungen als die Vorschläge, welche er in die Vernehmlassung gegeben hat."
Pressekontakt:
Samuel Lanz, Leiter Kommunikation Interpharma, Verband der forschenden Pharmaunternehmen der Schweiz
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