Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse
(srk) Personen mit Nichteintretensentscheid haben Recht auf Nothilfe
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Verordnungen zum Entlastungsprogramm im Asylbereich veröffentlicht. Demnach werden ab 1. April Asyl Suchende mit einem Nichteintretensentscheid vom staatlichen Sozialhilfesystem ausgeschlossen. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) unterstreicht das Recht der betroffenen Personen auf Nothilfe und fordert die kantonalen Behörden auf, den bedürftigen Personen dieses verfassungsmässige Recht zu garantieren.
Die neue Regelung im Asylbereich wird zur Folge haben, dass sich eine bedeutende Anzahl von Personen bis zu ihrer Ausreise bzw. Wegweisung in einer prekären und illegalisierten Lebenssituation wiederfinden wird. Die betroffenen Personen haben gleichwohl das Recht auf Nothilfe, das in der Verfassung verankert ist.
Die Umsetzung des Rechts auf Nothilfe liegt gemäss Verordnung bei den Kantonen, die auch für den Vollzug der Wegweisung zuständig sind. Das SRK befürchtet, dass im Zuge der Kompetenzverlagerung vom Bund auf die Kantone die minimale Existenzsicherung der Betroffenen nicht mehr gewährleistet ist. Das SRK fordert die Kantone auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und den Bedürftigen das Recht auf Nothilfe zu garantieren. Sie müssen verhindern, dass die Betroffenen in eine menschenunwürdige Bettelexistenz abgleiten. Ihre Würde, ihr Leben und ihre Gesundheit müssen geschützt werden.
In der Anwendung des Rechts auf Nothilfe und in dessen Umsetzung bestehen sehr wenige Erfahrungen. Das SRK hat deshalb bereits im Januar Vorschläge und Modelle zur Umsetzung der staatlichen Nothilfe- Unterstützung an die Kantone verschickt gestützt auf seine praktischen Erfahrungen im Umgang mit Asyl Suchenden und vor dem Hintergrund seines Engagements für die Verletzlichsten.
Weitere Informationen: Hugo Köppel, SRK, Leiter Abteilung Asyl, Tel. 031 960 77 00 / 079 701 11 78
Dieser Text sowie das Papier «Staatliche Nothilfe-Unterstützung für Personen mit einem Nichteintretensentscheid: Vorschläge und Modelle zur Umsetzung» kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch