Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse
Menschlichkeit für abgewiesene Asyl Suchende
Bern (ots)
Im Ständerat wird in den kommenden Tagen eine massive Verschärfung des Asylgesetzes diskutiert. Abgewiesene Asyl Suchende sollen von der Fürsorge ausgeschlossen und die Nothilfe gekürzt oder gestrichen werden. Zudem ist eine Einschränkung der ihnen zustehenden Leistungen der Krankenversicherung vorgesehen. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) warnt vor der Einführung der vorgeschlagenen Massnahmen. Diese stellen einen Verstoss gegen die Menschlichkeit dar.
Mit grosser Besorgnis beobachtet das SRK seit April 2004 die Auswirkungen des Sozialhilfeausschlusses von Personen mit einem Nichteintretensentscheid. Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass einige Kantone die Nothilfe bewusst abschreckend gestalten. Der gewünschte Effekt der Massnahme, nämlich die Ausreise der betroffenen Asyl Suchenden, ist nicht eingetreten. Vielmehr sind diese Personen untergetaucht oder baten bei Kirchen und Privaten um Unterstützung. Ein Ausschluss auch der abgewiesenen Asyl Suchenden von der Fürsorge hätte zur Folge, dass sich mehr als 10000 Personen in dieser prekären Lebenssituation wiederfänden. Viele Betroffene würden in die Verelendung und Kriminalität gedrängt. Für Frauen, Familien mit Kindern und unbegleitete Minderjährige sind solche Verhältnisse besonders schlimm.
Das Schweizerische Rote Kreuz erinnert daran, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus das Recht auf Überlebenshilfe im Falle einer Notlage haben. Dieses Recht einzuschränken ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch ein Verstoss gegen die Menschlichkeit. Menschen in Not haben Anspruch auf minimale Existenzsicherung: Essen, Obdach, medizinische Versorgung und Hygiene. Die Nothilfe ist das absolute Minimum, das einem Menschen ein würdevolles Dasein ermöglicht. Sie darf unter keinen Umständen gekürzt werden. Mit den vorgeschlagenen Verschärfungen der Asylgesetzgebung wird weder der Asylmissbrauch bekämpft noch die Rückkehr abgewiesener Asyl Suchender gefördert, sondern lediglich Not verursacht.
Das Schweizerische Rote Kreuz weitet ab April 2005 die bestehenden Dienstleistungen im Bereich der Rückkehrberatung auf alle Migrantinnen und Migranten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, aus. Diese erhalten somit die Möglichkeit, innerhalb legaler Rahmenbedingungen in Sicherheit und Würde in ihr Herkunftsland zurückzukehren, ohne sich durch die Inanspruchnahme von Schlepperorganisationen zu gefährden.
Es ist die Pflicht des Schweizerischen Roten Kreuzes, auf die humanitären Konsequenzen der Verschärfungen der Asylgesetzgebung hinzuweisen. Die vorliegenden Äusserungen geschehen in der Sorge um die Würde und Gesundheit abgewiesener Asyl Suchender in der Schweiz und um die humanitäre Tradition unseres Landes, in welchem die weltweite Rotkreuzbewegung ihren Ursprung hat.
Weitere Informationen:
Hugo Köppel, Leiter der Abteilung Asyl, Departement Migration SRK Tel. 079 701 11 78
Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch