Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse
SRK: Menschenwürde ist unantastbar
Bern (ots)
An der heutigen Tagung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) zum Thema «Ist Menschenwürde verhandelbar?» wurde Kritik an den Verschärfungen im Asylbereich laut. Rund 180 Fachpersonen aus Wissenschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter von nichtstaatlichen Organisationen haben an diesem Anlass des SRK in Bern teilgenommen. Auch der Schutz von Sans-Papiers und Asyl Suchenden wurde diskutiert.
«Jedem Menschen steht eine Würde zu ungeachtet ob er reich oder arm, dunkel oder hell, gläubig oder ungläubig, Frau oder Mann, fremd oder ansässig ist», führte der Staatsrecht-Professor Jörg Paul Müller in die Tagung ein. Bezug nehmend auf die Minimalzentren für abgewiesene Asyl Suchende stellt er die brisante rhetorische Frage, wie viel Unwohlsein der Staat einem Asyl Suchenden bewusst zufügen dürfe, bis dieser seine Identität preisgibt oder sich aus der Schweiz entfernt. Die schweizerische Bundesverfassung gibt eine klare Antwort: Sie verbietet in jedem Fall, einen anderen Menschen psychisch oder physisch zu einem Verhalten zu zwingen. Denn dies sei ein Angriff auf die Freiheit innerer Willensentscheidung und somit auf die Würde des Menschen.
Die Referentinnen und Referenten diskutierten im Weiteren die Lebenssituation von Sans-Papiers in der Schweiz und deren Zugang zur Gesundheitsversorgung. Jürg Schertenleib von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe wies darauf hin, dass der Sozialhilfestopp im Asylbereich aus vielen abgewiesenen Asyl Suchenden Sans-Papiers mache. Myrtha Welti von der Eidgenössischen Ausländermission stellte die Rolle der Arbeitsgruppe Sans-Papiers bei der unabhängigen Prüfung von Dossiers vor. Sie fungiert als Bindeglied zwischen Kantonen und Bund
An der Podiumsdiskussion nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft sowie nichtstaatliche Organisationen (NGO) teil. Sie waren sich einig darüber, dass der Schutz der Grundrechte von verletzlichen Personen wie Sans-Papiers und Personen mit einem Nichteintretensentscheid unter allen Umständen gewährleistet werden müsse. Der Staat sei verpflichtet, notwendige Strukturen sicherzustellen: den Zugang zur Gesundheitsversorgung und Nothilfe. Dies sei nicht die Aufgabe von nichtstaatlichen Organisationen und Hilfswerken. Vielmehr hielten diese «den Finger in die Wunde»: Sie linderten die Not von Betroffenen dort, wo sich der Staat aus der Verantwortung ziehe und mache auf Defizite aufmerksam.
Weitere Informationen: Hugo Köppel, Leiter Abteilung Asyl, Departement Migration SRK: 079 701 11 78
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