Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse
Menschenunwürdiges Asylgesetz
Bern (ots)
Das revidierte Asylgesetz verstösst laut dem Schweizerischen Roten Kreuz gegen den Grundsatz der Menschlichkeit. Flüchtlinge müssen befürchten, dass die Schweiz ihnen das Menschenrecht vorenthält, hier Asyl zu suchen.
Das Schweizerische Rote Kreuz hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Anwendung des revidierten Asylgesetzes schwerwiegende Verletzungen des Grundsatzes der Menschlichkeit und der Menschenwürde zur Folge haben kann. Es sprach sich deshalb mehrmals gegen verschiedene Aspekte der Revision des Gesetzes aus und wird dies auch künftig tun.
Drei Elemente der Revision sind nach Auffassung des Schweizerischen Roten Kreuzes mit dem Grundsatz der Menschlichkeit nicht vereinbar:
Die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asyl Suchenden schafft immer mehr Sans-Papiers: Die Betroffenen werden in prekäre Lebenssituationen gedrängt, die Verelendung und Ausbeutung, zuweilen auch ein Abrutschen in die Kriminalität zur Folge haben können. Selbst besonders verletzliche Personen, wie Kranke, Familien mit Kindern und unbegleitete Minderjährige, werden von dieser Massnahme nicht ausgeschlossen. Für sie ist eine selbständige Ausreise oft nicht möglich, gleichzeitig haben sie keinen Anspruch auf Rückkehr-Unterstützung.
Gemäss dem neuen Gesetz wird auf Asylgesuche von Menschen ohne gültige Identitäts- oder Reisepapiere nicht mehr eingetreten. Diese Massnahme verstösst gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und schliesst Menschen, die in ihrer Heimat verfolgt oder gefoltert worden sind, von der Prüfung ihrer Asylgründe aus. Aufgrund der Arbeit mit gefolterten Flüchtlingen kann das Schweizerische Rote Kreuz bestätigen, dass vielen Flüchtlingen die Papiere von der Regierung ihres Herkunftsstaates abgenommen worden sind und die Wiedererlangung unmöglich war, da die Gefahr der erneuten Inhaftie- rung und Folter bestand. Das Schweizerische Rote Kreuz weiss auch aus seiner jahrzehntelangen humanitären Erfahrung in der Betreuung verfolgter Menschen, dass die Vorlage von Identitätspapieren besonders bei Krieg und politischen Wirren nicht in jedem Fall erwartet werden kann.
Die Verschärfung der Zwangsmassnahmen wie die Verlängerung der Ausschaffungshaft oder die Einführung der so genannten Durchsetzungshaft widersprechen humanitären Grundsätzen und dem verfassungsmässigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Die Rotkreuzbewegung bemüht sich weltweit, menschliches Leiden zu verhüten und zu lindern. Es liegt in der Pflicht des Schweizerischen Roten Kreuzes, auf die Unmenschlichkeit der Inhalte dieser Gesetzesrevision öffentlich aufmerksam zu machen. Das Rote Kreuz kann sich nicht lediglich auf das «Auffangen» der negativen Auswirkungen dieses Gesetzes beschränken.
Weitere Informationen: Hans-Beat Moser, Leiter des Departements Migration SRK 031 387 72 19 / 079 209 27 41