Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse
Auch abgewiesene Asyl Suchende haben ein Recht auf Menschenwürde - Im Vorfeld der Eidg. Abstimmung über das Asylgesetz tritt das SRK mit einer Sensibilisierungskampagne an die Öffentlichkeit.
Bern (ots)
Das Schweizerische Rote Kreuz ist seit 50 Jahren in der Betreuung von Flüchtlingen und Asyl Suchenden engagiert. Seine Erfahrungen in der täglichen Arbeit zeigen, dass schon jetzt menschlich prekäre Situationen keine Seltenheit sind. Die neue Asylgesetzgebung würde zu einer Zunahme individueller Notsituationen führen. Einige der Verschärfungen könnten in erster Linie tatsächlich Verfolgte und besonders verletzliche Menschen treffen. Dies wäre mit dem Grundsatz der Menschlichkeit nicht vereinbar.
Sensibilisierung
In Übereinstimung mit seinem Grundsatz der Neutralität wird sich das SRK nicht mit einer Abstimmungsparole an der Abstimmungskampagne zum revidierten Asylgesetz und zum Ausländergesetz beteiligen. Neutralität heisst aber nicht, zu schweigen, wenn der Grundsatz der Menschlichkeit bedroht oder verletzt wird. Als Anwalt der Schwächsten wird es deshalb im Rahmen einer Sensibilisierungskampagne seine Haltung, seine Werte und seine Erfahrungen in der Öffentlichkeit vertreten.
Das SRK will damit auf die Elemente der Revision hinweisen, die aus seiner Sicht mit dem Grundsatz der Menschlichkeit nicht vereinbar sind. Dabei geht es um den Sozialhilfeausschluss aller abgewiesenen Asylsuchenden, ungeachtet des Grades der Verletzlichkeit, um das Nichteintreten auf Asylgesuche von Menschen ohne gültige Identitätspapiere und die Verschärfung der Zwangsmassnahmen.
Das SRK setzt sich dafür ein, dass die Würde aller Menschen in gleicher Weise geschützt wird. Die Bekämpfung von Missbrauch darf keine Rechtfertigung dafür sein, die Menschenwürde und den Kerngehalt der Menschenrechte zu verletzen.
Das SRK wird für diese Sensibilisierung in erster Linie Inserate und Mailings einsetzen. Für die Kampagne werden keine Spendengelder verwendet.
Reden und handeln
Das SRK wird weiterhin für seine humanitären Werte eintreten, es plant aber auch den Ausbau seiner Dienstleistungen im Bereich der Beratung und Unterstützung der durch diese Massnahmen betroffenen Menschen. Dies betrifft die Hilfe, wenn Menschen in Not geraten, die Rückkehrberatung und den sogenannten Bereich Detention, das heisst die Betreuung von Menschen in Ausschaffungshaft.
Die Einzelfallhilfe soll auf alle abgewiesenen und von der Sozialhilfe ausgeschlossenen Asyl Suchenden ausgedehnt werden. Schwerpunkte der Aktivitäten des SRK sind die individuelle Beratung und Information sowie die Unterstützung beim Zugang zu staatlicher und nicht-staatlicher Hilfe in Notlagen. Nur dort, wo es zwingend ist, bietet das SRK einmalige finanzielle und materielle Überbrückungshilfen an.
Die im Rückkehrbereich tätigen Rotkreuz-Kantonalverbände unterstützen die Rückkehr in Sicherheit und Würde abgewiesener Asyl Suchender. Vorgesehen ist, das seit 2005 erfolgreich laufende Projekt auszuweiten. Das Rückkehrhilfe-Projekt wird von der Humanitären Stiftung SRK finanziell unterstützt.
In den Kantonen Freiburg, Glarus, Tessin und Uri haben RückkehrberaterInnen begonnen, Perspektiven- und Rückkehrberatung auch in ihren kantonalen Ausschaffungsgefängnissen anzubieten. Die ersten Erfahrungen sind positiv. Die Beratungsarbeit des SRK wird von den Migrationsbehörden unterstützt, da eine unabhängige humanitäre Organisation wie das SRK das notwendige Vertrauen für die Beratungen aufbauen kann. Das geplante erweiterte Dienstleistungsangebot umfasst regelmässige Besuche der Hafteinrichtungen und individuelle Perspektiven- und Rückkehrberatung, Unterstützung bei der Rückkehr und finanzielle Rückkehrhilfe.
Weitere Auskünfte: Beat Wagner, Leiter Kommunikation SRK, Tel. 031 387 74 08 / 076 372 41 84 Bruna Fossati, Leiterin Marketing und Kommunikation SRK Kanton Zürich, Tel. 044 388 25 61 / 079 287 88 79