Feiertag ohne Feuerschäden
Bern (ots)
Der 1. August steht vor der Tür. Gross und Klein freuen sich auf das Zünden der Feuerwerkskörper. Das beliebte Feiertagsvergnügen ist aber nicht ungefährlich. Deshalb empfehlen die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), Instruktionen von Fachpersonen zu befolgen. Raketen sind nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu zünden und Kinder von Feuerwerksartikeln fernzuhalten.
Jährlich verletzen sich am 1. August bis zu 250 Menschen. Gründe hierfür sind vor allem fehlgeleitete oder zu spät zündende Feuerwerkskörper. Brandschäden an Gebäuden sind ebenfalls erheblich. Eine sachgemässe Handhabung kann Unfälle und Brände jedoch verhindern.
Wer Feuerwerk zündet, sollte sich vorgängig vom Verkaufspersonal instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung befolgen. Demnach dürfen Raketen nur aus gut fixierten Flaschen oder Rohren abgefeuert werden. Der empfohlene Sicherheitsabstand zu Menschen und Gebäuden ist dabei immer einzuhalten. Zudem gehören Feuerwerksartikel wie Knaller, Raketen und Vulkane nicht in die Hände von Kindern.
Die Sicherheitstipps im Überblick
- Instruktionen des Verkaufspersonals befolgen - Feuerwerk nie in Menschenmengen abfeuern - Vorgeschriebene Sicherheitsabstände einhalten. Diese variieren je nach Rakete zwischen 40 bis 200 Metern - Raketen nur aus gut gesicherten Flaschen oder Rohren abfeuern - In der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot - Blindgänger nicht nachzünden und sich erst nach fünf Minuten annähern - Gebrauchtes Feuerwerk vor dem Entsorgen mit Wasser übergiessen - Häuser vor unkontrollierten Flugkörpern schützen. Türen, Fenster und Dachlukarnen sind zu schliessen
Kontakt:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82
E-Mail: media@bfb-cipi.ch