BfB-Sicherheitstipps: Fasnächtliche Freuden ohne Feuerschäden
Bern (ots)
Im Februar beginnt in der Schweiz das fasnächtliche Treiben. Während dieser ausgelassenen Zeit nimmt aber nicht nur die Stimmung zu. Auch die Brandgefahr steigt. Damit es in der Fasnachtszeit nicht zu verheerenden Brandunfällen kommt, informiert die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB über wirksame und einfach anzuwendende Präventionsmöglichkeiten.
An fasnächtlichen Umzügen und Partys kann es schnell zu Bränden kommen. Oftmals sind schwere Verletzungen und hohe Sachschäden die Folge. Im dichten Gedränge können besonders die synthetischen Fasnachtskostüme leicht Feuer fangen. Folglich rät die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB mit Feuerzeugen, Zigaretten, Fackeln und Laternen äusserst vorsichtig umzugehen. Zudem bieten handelsübliche Brandschutzmittel für Textilien, die im Fachhandel erhältlich sind, einen guten Schutz. Damit können die Kostüme imprägniert werden und geraten somit kaum mehr in Brand. Aber auch Dekorationen dürfen laut den Schweizerischen Brandschutzvorschriften nicht leicht brennbar sein. Veranstalter sind insbesondere verpflichtet, dass die Flucht- und Rettungswege jederzeit freigeräumt und passierbar sind. Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand, gilt: Feuerwehr alarmieren, Retten, Löschen.
Vorsichtsmassnahmen für Fasnächtler - Für Fasnachtskostüme und Dekorationen schwer brennbare Materialien verwenden - Auf Tüll- und Nylonstoffe verzichten. Diese Stoffe schmelzen und können schwere Hautverletzungen verursachen - Stoffe mit Brandschutzmittel behandeln
Vorsichtsmassnahmen für Veranstalter - Fluchtwege wie Treppen, Korridore oder Ausgänge freihalten - Offenes Feuer in Laternen und Fackeln nicht als Dekoration verwenden - Schwer brennbare Dekorationen verwenden oder diese in Absprache mit der Brandschutzbehörde mit flammhemmenden Mitteln behandeln
Für Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
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