Regionalfernsehen mit RTVG-Entwurf zufrieden - ein "Kuhhandel" ist aber nicht erwünscht
Baden (ots)
TELESUISSE, der Verband der 18 Schweizer Regionalfernsehen, hat mit Zufriedenheit Kenntnis genommen vom Entwurf eines neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) und von der Zielrichtung der entsprechenden Botschaft des Bundesrats. Eine erste Beurteilung ergibt, dass zahlreiche Forderungen erfüllt werden, die von den Schweizer Regionalfernsehen seit Jahren gestellt wurden.
TELESUISSE ist insbesondere erfreut über den erkennbaren Ansatz, wonach eine vernünftige regionale TV-Landschaft in der Schweiz in Zukunft erwünscht ist, und dass der Gesetzgeber den privaten TV-Veranstalten explizit Chancen zur Entfaltung eröffnet, indem er diesen eine exklusive Aufgabe im regionalen Bereich zuweist. In diesem Sinn begrüsst TELESUISSE die vorgesehene Konzessionierung regionaler TV-Veranstalter, die einerseits an einen journalistischen Leistungsauftrag in einem definierten Sendegebiet gebunden ist und anderseits Anrecht gibt auf einen Anteil der Empfangsgebühren sowie auf eine gesicherte Programmverbreitung (Must-carry-rule). TELESUISSE hofft sehr, dass die zur Ausschreibung kommenden Konzessionen medienpolitisch und wirtschaftlich sinnvollen Regionen entsprechen werden, und wird sich für seine Mitglieder in diesem Sinn einsetzen.
Im RTVG-Entwurf ist die gute Absicht erkennbar, ein Gesetz zu schaffen, das auch im anbrechenden Zeitalter des digitalen Rundfunks gilt. Leider soll aber - wie der kürzlich erteilte Auftrag des Bundesrats an die SRG betreffend sofortiger Einführung der digitalen Programmverbreitung (DVB-T) zeigt - die Anwendungspraxis ohne die regionalen TV-Veranstalter stattfinden, was TELESUISSE sehr bedenklich findet.
Mit grossem Bedauern hat TELESUISSE auch zur Kenntnis genommen, dass das Werbeverbot in den Radioprogrammen der SRG nicht im Gesetz verankert, sondern lediglich in der Verordnung festgehalten werden soll. Diese Abkehr vom bewährten dualen System im Bereich Radio ist ein klarer Rückschritt gegenüber der heutigen Lösung und wird - sollte sie von den eidgenössischen Räten in der vorgeschlagenen Form übernommen werden - zwangsläufig zu einem "Kuhhandel" (Radiowerbung gegen TV-Gebührensplitting) führen, den TELESUISSE - in voller Solidarität mit den privaten Radioverbänden - nicht will. Der Dachverband der Schweizer Regionalfernsehen hofft inständig, dass die weitgehend sehr gute Vorarbeit des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) dadurch nicht in Frage gestellt wird.
Als weiterer enttäuschender Punkt im Gesetzesentwurf muss das Verbot der politischen Werbung erwähnt werden.
TELESUISSE wird eine vertiefte Beurteilung des RTVG-Entwurfs im Rahmen einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung erarbeiten.
Anmerkung:
Dem Verband der Schweizer Regionalfernsehen, TELESUISSE, gehören derzeit die folgenden 18 Mitglieder an: Canal Alpha+ (Cortaillod), Canal Nord Vaudois (Yverdon), Canal 9 (Sierre), ICI-Télévision (Vevey), Intro-TV (Zuchwil), Schaffhauser Fernsehen, TeleBärn, TeleBasel, TeleBielingue (Biel-Bienne), TeleM1 (Aarau), TeleOstschweiz (St. Gallen), TeleSüdostschweiz (Chur), TeleTell (Rotkreuz), TeleTicino (Melide), TeleTop (Frauenfeld), TeleZüri, TV Léman bleu (Genève) und TVRL Télé Lausanne
Kontakt:
Ständerat Filippo Lombardi (Präsident TELESUISSE)
Tel. +41/79/620'64'65 (i/f/d)
Markus Ruoss (Vizepräsident)
Tel. +41/79/211'64'44 (d)
Claude-Alain Stettler (Vorstandsmitglied)
Tel. +41/79/418-04-10 (f)
Internet: http://www.telesuisse.ch
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