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Foris AG

Die FORATIS AG hat die erste Unternehmergesellschaft in Deutschland gegründet.

Bonn (euro adhoc) -

Die FORATIS AG, ein Tochterunternehmen der börsennotierten FORIS AG, 
hat als Marktführer für Gesellschaftsgründungen bundesweit die erste 
Unternehmergesellschaft gegründet und im Handelsregister eingetragen.
  ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Unternehmen
Die FORATIS 1. Vermögensverwaltung
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde am Samstag, den 1.
November 2008 in Bonn gegründet und am Montag beim Registergericht 
eingetragen. Dies war der Tag, an dem die GmbH Reform offiziell in 
Kraft trat.
Vor der Gründung waren zahlreiche praktische Fragen zu klären, die im
Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung auftraten. Wie wird das
neue Musterprotokoll konkret in der Praxis ausgefüllt. Ist eine 
Übertragung in das elektronische Handelsregister technisch möglich. 
Gibt es hierzu Sonderwege oder den der herkömmlichen GmbH. In einem 
weiteren Punkt wurde schnell deutlich, dass der Gesetzgeber bewusst 
oder unbewusst eine Bremse eingebaut hatte. Dies verwundert deshalb, 
weil die UG vom Gesetzgeber als einfach und schnell zu gründende 
Gesellschaft angepriesen wurde. Ohne Einzahlung der Gerichtsgebühren 
erfolgt nämlich keine Eintragung. Müssen diese erst vom 
Registergericht beim Gründer angefordert werden, so vergeht doch 
einige Zeit bis zu gewünschten Eintragung und damit dem Start mit der
Gesellschaft. Das heißt, das Gericht selbst tritt nicht in 
Vorleistung. Das Vertrauen des Gesetzgebers in die Zahlungsfähigkeit 
und Zahlungsbereitschaft des Gründers ist offensichtlich gering, was 
als solches kein gutes Werbeargument für diese neue Gesellschaftsform
darstellt.
Die Unternehmergesellschaft ist eine neue Form der Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung. Sie kann mit einem Stammkapital ab 1 EURO 
gegründet werden. Ermöglicht wurde die Unternehmergesellschaft durch 
das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts- und zur Bekämpfung von
Missbräuchen (MoMiG). Beobachter sehen in der Unternehmergesellschaft
eine Reaktion auf die Etablierung der britischen Limited in 
Deutschland, nachdem die europäische Rechtsprechung die Entscheidung 
zugunsten ausländischer Unternehmensformen ermöglicht hatte. Wie die 
Limited, kommt die Unternehmergesellschaft ohne die Hürde von 25.000 
EURO Gründerkapital aus und soll eine attraktive Alternative für 
viele Kleinunternehmer werden, die zu Beginn über wenig Startkapital 
verfügen. Im Gegensatz zur Limited müssen bei der 
Unternehmergesellschaft 25 Prozent der Gewinne jährlich angespart und
als Rückstellung gebildet werden. Ziel ist es, die 25.000 EURO der 
klassischen GmbH als Stammkapital anzusparen und sodann umfirmieren 
zu können. Ein Gang zum Notar bleibt für die Unternehmergesellschaft 
weiterhin verpflichtend. Das gilt bei der UG auch für alle weiteren 
Änderungen vom Geschäftsführer- bis zum Gesellschafterwechsel. Hier 
zeigt die Limited nach wie vor Vorteile, weil sie ohne diese 
kostenintensiven Beurkundungen auskommt.
Fraglich bleibt, ob das rudimentäre Musterprotokoll zur Gründung 
einer Unternehmergesellschaft in der Praxis ausreicht. Viele 
sinnvolle Regelungen, die jeder Berater bei einer GmbH Gründung als 
unerlässlich ansieht, sind hier nicht enthalten. Außerdem kann die 
Gesellschaft nur von einem Geschäftsführer geleitet werden und die 
Anzahl der Gesellschafter ist ebenfalls begrenzt. Gerade Start-ups 
werden aber häufig von mehreren Ideengebern getragen, von denen 
keiner von Anfang an auf die Geschäftsführung verzichten will.
Kritiker sehen auch einen erhöhten Beratungsbedarf bei dieser 
Gesellschaftsform gegenüber der GmbH. Gerade wegen der geringen 
Kapitalausstattung stellen sich schnell Fragen zur 
Insolvenzantragspflicht aufgrund einer etwaigen Unterkapitalisierung.
Auch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bereits 
gebildete Gewinnrücklagen wieder aufgelöst werden dürfen, sind vom 
Laien ebenso wenig zu beantworten, wie die einfache Frage, wie hoch 
das Gehalt des Geschäftsführers sein darf und von welchen Parametern 
dies abhängt.
Nicht zuletzt werden viele Gründer von den nachlaufenden Kosten des 
Notars und der Gerichte für Eintragung und Veröffentlichung 
überrascht sein. Hier genau setzt das Angebot der FORATIS AG an, die 
die neue Gesellschaftsform auch als Vorratsgesellschaft zum Festpreis
anbietet. Die ersten Bestellungen lagen schon vor Inkrafttreten des 
Gesetzes vor.

Rückfragehinweis:

Dr. Gerrit Meincke
FORIS AG
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn
Tel.: 0228-9 57 50 22
Fax: 0228-9 57 50 27
bonn@foris.de
www.foris.de

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005775803
WKN: 577580
Index: CDAX
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