economiesuisse - Effiziente Exportkontrollen auch in Zukunft
economiesuisse lehnt Anpassung des Güterkontrollgesetzes ab
Zürich (ots)
Der Export von Gütern, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendbar sind ("Dual-Use"-Güter), ist in der Schweiz gemäss Güterkontrollgesetz (GKG) bewilligungspflichtig. Der Bundesrat schlägt eine Anpassung des GKG vor. Demnach soll der Bundesrat gesetzlich ermächtigt werden, autonom und in Abweichung von international abgestützten Exportkontrollmassnahmen, eine Ausfuhrbewilligung zu verweigern. Eine Änderung des bestehenden effizienten und strengen Kontrollregimes lehnt economiesuisse ab.
Die Schweiz wendet ein lückenloses und im internationalen Vergleich strenges Kontrollregime an. Dieses basiert auf einem direkten Kontakt zwischen Bewilligungsbehörde und den Unternehmen und erfolgt nach dem Prinzip von Verzichtsempfehlungen. Die Schweizer Exportindustrie hat bislang ohne Ausnahme die Empfehlungen der Bewilligungsbehörde berücksichtigt. Dadurch konnten sämtliche, den Interessen der Schweiz möglicherweise zuwiderlaufende Exporte abgewendet werden. Sollten dennoch wesentliche Interessen des Landes gefährdet sein, hat der Bundesrat gemäss Artikel 184 der Bundesverfassung bereits heute die Möglichkeit, die Ausfuhr von Gütern zu verbieten. Das aktuelle Kontrollregime hat sich sehr gut bewährt. Es besteht keinerlei Änderungsbedarf.
Die Schweiz ist ein attraktiver Standort für den Hochtechnologie-Sektor. Eine Vielzahl von Firmen produziert und exportiert Güter wie beispielsweise Werkzeugmaschinen, die als "Dual-Use"-Güter bewilligungspflichtig sind. Aufgrund der sehr effizienten und trotzdem strengen Kontrollpraxis weist die Schweiz heute gegenüber anderen Ländern einen gewissen Standortvorteil auf. Die Anpassung des GKG würde einen Verlust an Rechtssicherheit, Effizienz und damit an Standortattraktivität bedeuten. Würde die Schweiz das Know-how dieser Speerspitze der Technologie verlieren, ginge wichtiges Innovationspotential mit Breitenwirkung für den zivilen Bereich verloren. Die Schweizer Wirtschaft fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort, auf die vorgesehene Änderung der Kriterien für die Bewilligungsverweigerung im Güterkontrollgesetz zu verzichten.
Vernehmlassungsantwort abrufbar unter: www.economiesuisse.ch
Kontakt:
Peter Flückiger
Telefon: 044 421 35 35
peter.flueckiger@economiesuisse.ch