economiesuisse - Rechtssicherheit zentral
economiesuisse zum problematischen Vorgehen bei der Einigung mit den US-Behörden
Zürich (ots)
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Kern des Bankkundengeheimnisses dem Schutz der finanziellen Privatsphäre dient. Es war und ist nie Ziel des Bankgeheimnisses, Steuerbetrug zu schützen. Und es ist klar, dass deshalb Steuerbetrug geahndet wird. Die Schweiz hat grösstes Interesse an einem sauberen Finanzplatz und einer griffigen Finanzmarktaufsicht. Die Einigung zwischen der UBS und dem US-Justizministerium wirft aber ernsthafte rechtsstaatliche Fragen auf.
economiesuisse geht aufgrund der bekannten Informationen davon aus, dass bei den fraglichen Fällen klare Hinweise auf Steuerbetrug vorliegen. In dieser Situation bietet nach geltendem Recht das Bankkundengeheimnis korrekterweise keinen Schutz. Materiell erscheint daher die Übermittlung von Informationen berechtigt. Hingegen höhlt das gewählte Vorgehen den Rechtsschutz und damit Grundrechte aus. Zwischen den USA und der Schweiz bestehen verbindliche Vereinbarungen, die völkerrechtlich zu beachten sind. Es ist befremdend, dass zwischen befreundeten Staaten der rechtsstaatliche Weg durch die USA ausgehebelt wird. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hätte abgewartet werden müssen.
Es ist problematisch, dass mit dem Nachgeben der FINMA auf den Druck der USA die Möglichkeit einer Beschwerde gegen den Entscheid der Eidg. Steuerverwaltung ausser Kraft gesetzt wird. Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft erwartet von den Bundesbehörden, dass sie inskünftig die Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien als zentralen Standortvorteil der Schweiz vollumfänglich wahren.
Kontakt:
Christoph Schaltegger
Telefon: 044 421 35 09
Email: christoph.schaltegger@economiesuisse.ch