economiesuisse - Güterverkehrsabkommen verhindert Handelshemmnisse
economiesuisse begrüsst den Entscheid des Bundesrates über die Revision des Abkommens
Zürich (ots)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Änderung des Güterverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU gutgeheissen. Nach der Beratung der zuständigen Kommissionen des National- und Ständerates soll das Abkommen unterzeichnet und per 1. Juli 2009 vorläufig angewendet werden. Damit wird gewährleistet, dass der Warenverkehr mit der EU nicht beeinträchtigt und Behinderungen an der Grenze vermieden werden. economiesuisse würdigt das Güterverkehrsabkommen und begrüsst den Beschluss des Bundesrates klar.
Die Revision des Vertragstextes wurde nötig, da die EU ihr Zollrecht um eine Reihe von Sicherheitsmassnahmen ergänzt hat. Ohne Einbezug der Schweiz wäre ein Transport zwischen Basel und Lörrach als weniger sicher eingestuft worden, als einer zwischen Riga und Lissabon. Angesichts der zentralen Lage unseres Landes und der engen wirtschaftlichen Verflechtung hätte sich diese administrative Zusatzbelastung sowohl für Schweizer Unternehmen als auch für Firmen im EU-Raum sehr negativ ausgewirkt. Dank der gegenseitigen Anerkennung der Sicherheitsstandards im Zollbereich entfällt nun die Pflicht zur Vorabanmeldung von Importen und Exporten ("24-Stunden-Regel") im Handel mit der Europäischen Union. "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind eine effiziente Zollabfertigung und ein möglichst ungehinderter Marktzugang von grosser Bedeutung", so Peter Flückiger von economiesuisse.
Die Diskussionen um die Sicherheit entlang der internationalen Wertschöpfungskette und die damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Diesem Trend kann sich unser Land nicht entziehen: Basierend auf dem revidierten Güterverkehrsabkommen wird die Schweiz im direkten Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten ebenfalls Sicherheitsmassnahmen einführen. Diese umfassen unter anderem die Schaffung eines so genannten "Authorized Economic Operator (AEO)"-Status: Export- und Speditionsfirmen, die gewisse Sicherheitsanforderungen erfüllen, können von Erleichterungen bei den Grenzkontrollen profitieren. Diese neuen Massnahmen können für gewisse Unternehmen mit Mehraufwand verbunden sein. Bei der Umsetzung sind deshalb die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft zu berücksichtigen.
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