economiesuisse - Bahnreform für eine stärkere Eisenbahn
Zürich (ots)
economiesuisse begrüsst den Entwurf zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 - fordert aber substantielle Anpassungen: die Finanzierungsfrage muss geklärt sein, bevor neue Projekte gestartet werden. Ausserdem sollten Interessenkonflikte zwischen Netz und Verkehr gelöst werden.
Der Personen- und Güterverkehr ist für die Schweiz sehr wichtig. Schweizerinnen und Schweizer sind "Weltmeister" im Bahnfahren. Allerdings gibt es grossen Nachholbedarf bei der Liberalisierung, den die Bahnreform 2 nur teilweise löst. Grundsätzlich stimmen die Ziele der Bahnreform: Effizienzsteigerungen und ein möglichst unbehinderter Eisenbahnverkehr sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr sind im Sinne der Wirtschaft. Doch die vorgeschlagenen Lösungen zum Erreichen dieser Ziele sind in mehreren Hinsichten unzureichend und müssen angepasst werden.
Die vorgeschlagene Schaffung einer unabhängigen Trassenvergabestelle ist unbefriedigend gelöst. Die Interessenkonflikte bei der Trassenvergabe dürften auch nach der Übergabe an das Bundesamt für Verkehr bestehen bleiben, weil der Bund Eigner der SBB ist. Dominique Reber, Mitglied der Geschäftsleitung von economiesuisse, hält fest: "Sinnvoller wäre eine Entflechtung der Interessen: die Infrastruktur- und Verkehrsbereiche der existierenden Eisenbahnunternehmen sollten vollständig getrennt werden. Dies würde auch sicherstellen, dass die Infrastrukturengpässe rascher sichtbar und lösbar werden."
Das Trassenpreissystem selbst muss grundlegend reformiert werden. Das Prinzip des Wettbewerbs sollte gelten: Eine Trasse sollte je nach Nachfrage teurer oder günstiger sein. Der gesamte vertaktete Eisenbahnverkehr soll die Trassen prioritär benutzen dürfen, dafür aber einen Preisaufschlag hinnehmen. Güterverkehr und Personenverkehr sind gleich zu behandeln.
Damit sich der Wettbewerb im Schienenbereich dauerhaft etablieren kann, fordert economiesuisse die Gründung einer unabhängigen Regulierungsbehörde, die solange wie notwendig den Eisenbahnmarkt beaufsichtigt.
Die Ausschreibungspflicht im Regionalverkehr muss so offen formuliert werden, dass Bus- und Zugsverkehr gleichermassen berücksichtigt werden können. Den Zuschlag soll das Angebot erhalten, welches den nachgefragten Dienst am effizientesten erbringen kann. Insbesondere muss eine Ausschreibung bei jeglichen Konzessionserneuerungen automatisch stattfinden. Der Verwaltungsaufwand ist durch standardisierte Ausschreibungsmodalitäten zu vereinfachen.
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Jan Perret-Gentil
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