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economiesuisse - Standortinteressen nicht aufs Spiel setzen
Zum vorläufigen Entscheid des Nationalrates gegen das Amtshilfeabkommen Schweiz-USA

Zürich (ots)

economiesuisse bedauert die Ablehnung des
Amtshilfeabkommens Schweiz-USA durch den Nationalrat. Eine Ablehnung 
des Abkommens würde zu grosser Unsicherheit führen und dem Standort 
Schweiz schaden. economiesuisse hofft, dass in der 
Differenzbereinigung die übergeordneten nationalen Interessen höher 
gewichtet werden als parteipolitische Kalküle. Der Ständerat hat dem 
Abkommen klar zugestimmt.
Der Nationalrat hat das Amtshilfeabkommen Schweiz-USA abgelehnt. 
Damit setzt er die wirtschaftliche Bedeutung guter Beziehungen zum 
wichtigen Wirtschaftspartner USA aufs Spiel. Breite Wirtschaftskreise
und auch die Kantone haben deutlich auf die Tragweite des Abkommens 
für die Unternehmen und vor allem auch für die Arbeitsplätze in der 
Schweiz hingewiesen. Im heutigen schwierigen weltwirtschaftlichen 
Umfeld ist die Schaffung von neuer Unsicherheit ein gefährliches 
Spiel. Dies hat der Ständerat mit seiner deutlichen Zustimmung 
vergangene Woche erkannt.
economiesuisse hofft, dass in der Differenzbereinigung die 
Interessen des Landes gegenüber reinen Parteiinteressen überwiegen 
und das Parlament den Staatsvertrag gutheisst. Die Ratifikation des 
Abkommens steht im Einklang mit der Bundesverfassung und kann ein 
erneutes Aufkeimen des Steuerstreits mit den USA verhindern. Gerold 
Bührer, Präsident von economiesuisse warnt: "Die Erfüllung des 
Staatsvertrags ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grösster 
Wichtigkeit. Die negativen Folgen einer Nichtratifikation hätten 
nicht nur der Finanzplatz, sondern auch die Industrie und weitere 
Dienstleistungsunternehmen mit ihren zahlreichen KMU zu tragen. Das 
gilt es zu verhindern."
Zu Recht hat es der Nationalrat wie zuvor schon der Ständerat 
abgelehnt, sachfremde Fragen mit dem Geschäft zu verknüpfen. Diese 
Probleme müssen auf dem ordentlichen Gesetzgebungsweg angegangen 
werden. Im Widerspruch zum Ständerat wollte der Nationalrat das 
Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellen. Damit wird eine 
zeitgerechte Vertragserfüllung verunmöglicht, mit allen negativen 
Konsequenzen. Längere Phasen der Unsicherheit sind für einen 
internationalen Wirtschaftsstandort schädlich und nützen nur den 
Konkurrenzstandorten. Ein Referendum ist auch sachlich nicht 
gerechtfertigt: Es würde ein gefährliches Präjudiz geschaffen, indem 
entgegen den Bestimmungen der Bundesverfassung ein Entscheid von klar
beschränkter und befristeter Tragweite dem Referendum unterstellt 
würde.

Kontakt:

Thomas Pletscher
Telefon: 044 421 35 33 oder 078 603 84 45
E-Mail: thomas.pletscher@economiesuisse.ch

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