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economiesuisse - Nötige Schuldenbremse in der Invalidenversicherung Gemeinsamer Vorschlag von Arbeitgeberverband, economiesuisse und Gewerbeverband

Zürich (ots)

Die IV erwirtschaftet jedes Jahr ein Defizit von
über einer Milliarde Franken. Ihre Schulden gegenüber der AHV sind 
mittlerweile auf fast 14 Milliarden Franken gestiegen. Vor diesem 
Hintergrund ist die Einführung einer Nachhaltigkeitsregel nach dem 
Vorbild der bewährten Schuldenbremse nötig. Dazu haben der 
Schweizerische Arbeitgeberverband, economiesuisse und der 
Schweizerische Gewerbeverband im Rahmen der Vernehmlassung zur 
IV-Revision 6b einen gemeinsamen Vorschlag ausgearbeitet.
Die Schweiz setzt die Schuldenbremse seit dem Jahr 2003 in der 
Finanzpolitik erfolgreich ein. Diese hat deshalb auch im Ausland 
Vorbildcharakter. Nun gilt es, dieses erfolgreiche Instrument auf 
zusätzliche Bereiche auszuweiten. Insbesondere im 
Sozialversicherungsbereich herrscht dazu grosser Handlungsbedarf. So 
gehen die aktuellen Prognosen bei der Invalidenversicherung (IV) von 
einem anhaltenden, strukturellen Defizit aus. Kann dieser Trend nicht
gestoppt werden, wird der IV-Fonds innerhalb weniger Jahre 
aufgebraucht sein.
Das Zeitfenster der Zusatzfinanzierung durch die 
Mehrwertsteuererhöhung (2011 bis 2018) muss deshalb dazu genutzt 
werden, um mit der 6. IV-Revision die Versicherung zu sanieren und 
ihr finanzielles Gleichgewicht danach durch eine Nachhaltigkeitsregel
im Sinne der Schuldenbremse sicherzustellen. Die Nachhaltigkeitsregel
soll die nötigen Massnahmen bei Unterschreiten gewisser 
Schwellenwerte automatisch einleiten. Diese müssen sich an den 
vorhandenen Mitteln orientieren. Je früher solche Korrekturen 
greifen, umso weniger drastisch müssen sie ausfallen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband, economiesuisse und der 
Schweizerische Gewerbeverband haben einen gemeinsamen Vorschlag für 
einen solchen Interventionsmechanismus ausgearbeitet. Dieser zielt, 
im Gegensatz zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Varianten, auf eine
ausschliesslich ausgabenorientierte Intervention ab. Statt starrer 
Rentenkürzungen sieht der gemeinsame Vorschlag aber vor, dass die 
allfälligen Rentenanpassungen sich nach dem jeweiligen Defizit 
richten. Auf diese Weise kann - im Unterschied zu den Vorschlägen des
Bundesrats - auch ein Übersteuern der Massnahme verhindert werden. 
Dieser Mechanismus ist der Kernpunkt des gemeinsamen Vorschlags der 
Wirtschaft, der den Geist der Schuldenbremse auf die 
Invalidenversicherung überträgt.

Kontakt:

economiesuisse:
Dr. Pascal Gentinetta, Vorsitzender der Geschäftsleitung
079 202 48 65; pascal.gentinetta@economiesuisse.ch

Schweizerischer Arbeitgeberverband
Thomas Daum, Direktor
079 438 06 61; daum@arbeitgeber.ch

Schweizerischer Gewerbeverband
Hans-Ulrich Bigler, Direktor
079 285 47 09; h.bigler@sgv-usam.ch

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