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Die Geldwäschereibekämpfung darf nicht zum Vorwand verkommen 2. GwG-Kongress

Zürich (ots)

Überschiessende Regulierungen dürfen den Kampf
gegen die Geldwäscherei nicht prägen, und das organisierte Verbrechen
wird nicht dadurch bekämpft, dass Steuer-delikte als Vortaten zur 
Geldwäscherei erhoben werden. Dies sind zwei der Schluss-folgerungen 
des 2. GwG-Kongresses, einem mit rund dreihundert Fachpersonen gut 
be-suchten Anlass in Bern.
Steuerdelikte als Vortat - verkommt die Geldwäschereibekämpfung 
zum Vorwand? Unter diesem Motto referierten und diskutierten 
ausgewiesene Fachleute am zweiten nationalen GwG-Kongress am 3. 
November in Bern. Gemeinsam setzen sich die Exponenten gegen 
über-schiessende Regulierungen bei der Bekämpfung der Geldwäscherei 
ein. Kontrovers waren die Haltungen der Politikerinnen und Politiker 
im Panelgespräch mit Bruno Frick (FDP), Hans Kaufmann (SVP), Susanne 
Leutenegger Oberholzer (SP) und Christa Markwalder (FDP). Die 
Veranstaltung wurde vom Forum Schweizer 
Selbstregulierungsorganisationen (Forum SRO) in Zusammenarbeit mit 
economiesuisse, SwissBanking und dem Schweizerischen 
Versiche-rungsverband durchgeführt.
Fiskalische Hintergründe und "extralegale" Gremien
Die Absicht der Financial Action Task Force (FATF), Steuerdelikte zur
Vortat der Geldwäscherei machen zu wollen, hat die Bekämpfung der 
Geldwäscherei weiter vom ursprünglichen Zweck, dem Kampf gegen das 
organisierte Verbrechen, entfernt. Wenn es nicht gelingt, nur 
schwerste Fiskaldelikte als Vortaten zu qualifizieren, riskieren die 
Schweizer Finanzintermediäre, als Vorhut ausländischer Steuerbehörden
amten zu müssen.
Unmögliche Umsetzung
Wenn das System der Geldwäschereibekämpfung für den Kampf gegen die 
Steuerhinterziehung nutzbar gemacht werden soll, passiert der nächste
Fehler, weil daraus fliessende Sorg-faltspflichten der 
Finanzintermediäre im Alltag nicht umsetzbar sein werden. Die 
Geldwä-schereibekämpfung wird dadurch zum Vorwand. Und dies, obwohl 
die Länder der FATF, zu denen auch die Schweiz gehört, grundsätzlich 
selbst bestimmen können, welche Steuerdelikte sie als so 
schwerwiegend betrachten, dass sie als Vortat zur Geldwäscherei 
bestimmt werden.
Keine Hektik als helvetische Musterknaben!
Die Kongressorganisatoren fordern von der Politik Augenmass in der 
Umsetzung der neuesten FATF-Empfehlungen.  Die Schweiz sollte  
beobachten, ob und welche weiteren Sorgfaltspflichten andere Staaten 
ihren Finanzintermediären auferlegen, um Steuerdelikte als Vortaten 
zur Geldwäscherei zu erkennen und welche Erkenntnisse daraus gewonnen
werden können. Die Schweiz darf sich keinesfalls unter Druck setzen 
lassen, um dann in der Manier eines Musterknaben vorzupreschen. Ein 
solches Verhalten würde im Ausland kaum honoriert, würde aber unsere 
Finanzintermediäre vor schier unlösbare Aufgaben stellen.

Kontakt:

Dr. Markus Hess, Präsident Forum SRO (079 407 35 91)
Lic. iur. Thomas Pletscher, economiesuisse (078 603 84 45)
Dr. Renate Schwob, SwissBanking ( 061 295 93 93)
Fürsprecher Thomas Jost, Schweizerischer Versicherungsverband (079
300 50 39)

Unterlagen: www.gwg-kongress.ch

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