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Schweiz. Gesundheitsobservatorium

Jeder fünfte Eintritt in psychiatrische Kliniken erfolgt mit Zwang

Neuchâtel (ots)

Zwangsmassnahmen werden in der Psychiatrie seit
langem kontrovers diskutiert; nicht erst seit dem Film "Einer flog
übers Kuckucksnest". Es geht dabei um die Frage, ob und unter welchen
Bedingungen Menschen zwangsweise hospitalisiert werden dürfen. Das
Zivilgesetzbuch der Schweiz sieht dafür die fürsorgerische
Freiheitsentziehung (FFE) vor. Daneben treten aber auch Menschen in
psychiatrische Kliniken ein, die dafür keine Zustimmung geben, ohne
dass dabei eine juristische Massnahme getroffen wird. Die
unfreiwillig eintretenden Personen werden meist von ihren Angehörigen
oder vom Arzt zum Eintritt gedrängt, treten also nur unter sozialem
Druck ein. Dies wird als unfreiwilliger Eintritt bezeichnet.
Erstmals untersucht nun eine Studie für die ganze Schweiz
Zwangseinweisungen und unfreiwillige Eintritte in stationäre
psychiatrische Institutionen. In der Analyse des Schweizerischen
Gesundheitsobservatoriums sind 91 313 Fälle stationärer
psychiatrischer Behandlungen aus den Jahren 2000 bis 2002
berücksichtigt. Rund ein Drittel aller Eintritte sind nicht
freiwillig; 20% aller Eintritte erfolgte zwangsweise per FFE. Dabei
traten Männer und Frauen in gleichem Masse unfreiwillig oder
zwangsweise in die Psychiatrie ein.
Risikofaktoren: Sozialer Status, psychische Erkrankung und
Geschlecht In der Studie ging es unter anderem darum, welche Faktoren
das Risiko von unfreiwilligen Eintritten und Zwangseinweisungen
erhöhen bzw. senken. Besonders hoch ist dieses Risiko für arbeitslose
Männer mit schlechter Schulbildung, für Männer, die als Single leben
und für Frauen, die geschieden sind.
Unfreiwillige Eintritte und Zwangseinweisungen sind besonders
häufig bei bestimmten psychiatrischen Erkrankungen mit hohem Risiko
von Selbst- und Fremdgefährdung (wie Suizidversuchen oder
Gewalttätigkeit). So tragen Menschen mit akuten Psychosen ein hohes
Risiko, dass der Eintritt in eine psychiatrische Klinik zwangsweise
mittels fürsorgerischer Freiheitsentziehung geschieht; bei Manien
sind hingegen unfreiwillige Eintritte ohne formalen Zwang besonders
häufig.
Drei Beispiele illustrieren die Problematik:
  • Eine Person wird notfalls per FFE in eine Klinik eingewiesen, weil sie von Verfolgungsideen geplagt verwirrt und barfuss bei Minustemperaturen im Wald umherirrend ein Versteck sucht und dabei erfrieren könnte.
  • Ein Bewohner eines Wohnheimes ist in einer psychotischen Phase überzeugt, der Teufel zu sein und den Auftrag zu haben, alle Leute des Heimes umzubringen. Er kann von einem Arzt zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden, um die Mitbewohner zu schützen.
  • Eine Person mit psychiatrischen Problemen beisst in einer eskalierenden Auseinandersetzung einen Polizisten in die Hand. Hier kann es zu einer problematischen fürsorgerischen Freiheitsentziehung kommen, denn es ist fraglich, ob in einer solchen Situation eine Zwangseinweisung indiziert ist.
Für Störungen durch psychotrope Substanzen (Drogen, Alkohol),
Depression und neurotische Störungen ist die Wahrscheinlichkeit von
unfreiwilligen und Zwangseintritten bei Männern und Frauen geringer.
In der Analyse traten zudem Unterschiede zwischen Männern und
Frauen zu Tage: So tragen nur alkoholkranke Frauen das erhöhte Risiko
einer Zwangseinweisung, nicht aber Männer. Für schizophrene Männer
nimmt das Risiko der Zwangseinweisung mit steigendem Eintrittsalter
ab, bei schizophrenen Frauen hingegen zu.
Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen
Unter den ausgewerteten 18 Kantonen mit stationären
psychiatrischen Einrichtungen zeigen sich grosse Unterschiede. Drei
Gruppen lassen sich bilden:
  • Einen sehr geringen Anteil an unfreiwilligen und einen kleinen Anteil an Zwangseintritten weisen die folgenden zehn Kantone auf: Luzern, Obwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Wallis.
  • Ein hoher Anteil an Zwangseinweisungen (FFE) wird für die Kantone Zürich, Bern, Zug, Solothurn, Aargau und Tessin ausgewiesen. Durchschnittlich sind dort 30% der Eintritte Zwangseinweisungen. Die Zahl unfreiwilliger Eintritte ohne FFE ist jedoch niedrig.
  • In den Kantonen Genf und Neuchâtel weisen die psychiatrischen Daten sehr wenige Zwangseinweisungen aus, dafür aber mehr unfreiwillige Eintritte als alle anderen Kantone (46.7%). Eine eindeutige Begründung dieser Unterschiede lässt sich weder in den vorhandenen Daten noch im für alle Kantone verbindlichen Bundesgesetz (ZGB Art. 397a-c) finden. Offensichtlich ist jedoch, dass die Datenerfassung in der Psychiatrie insbesondere in Bezug auf den rechtlichen Status der Betroffenen von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt wird. "Die Studie zeigt, dass wir einerseits die Datenerfassung besser harmonisieren und vervollständigen sollten. Andererseits bieten die grossen Unterschiede zwischen den Kantonen eine fruchtbare Grundlage, um die umstrittenen Zwangseinweisungen sachlich diskutieren zu können", so Peter C. Meyer, Leiter des Gesundheitsobservatoriums. "Mittels Kantonsvergleich sollte der optimale Umgang mit den Risiken gefährlicher oder bedrohlicher Handlungen von psychisch Kranken gefunden werden."
Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) ist eine
Organisationseinheit des Bundesamtes für Statistik, die im Rahmen des
Projektes Nationale Gesundheitspolitik entstanden ist und von Bund
und Kantonen einen Leistungsauftrag erhält. Das
Gesundheitsobservatorium analysiert die vorhandenen
Gesundheitsinformationen in der Schweiz. Es unterstützt Bund, Kantone
und weitere Institutionen im Gesundheitswesen bei ihrer Planung,
ihrer Entscheidfindung und in ihrem Handeln.
Lisanne Christen, Stephan Christen: Zwangseinweisungen in
psychiatrische Kliniken der Schweiz, Arbeitsdokument 13,
Schweizerisches Gesundheitsobservatorium 2005, Neuchâtel

Kontakt:

Peter C. Meyer
Schweizerisches Gesundheitsobservatorium
Tel.: +41/32/713'61'31
E-mail: peter.meyer@bfs.admin.ch
Internet: www.obsan.ch

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