euro adhoc: Triplan AG
Recht/Prozesse
+++ TRIPLAN AG gewinnt erste Instanz
Freigabeverfahren Anfechtungsklagen gegen HV-Beschluss vom 5. Juni 2008
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23.09.2008
Bad Soden, 23. September 2008: Mehrere Aktionäre hatten u.a. gegen den Hauptversammlungs-Beschluss zum Gewinnabführungsvertrag Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht. TRIPLAN hat daraufhin beim LG Frankfurt die Freigabe für die notwendige Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister beantragt. Das Landgericht Frankfurt hat durch einen noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom heutigen Tage dem Freigabeantrag der TRIPLAN AG stattgegeben (AZ: 3-05 O 203/08 ). Ausweislich des Beschlusses des LG Frankfurt liegen die Voraussetzungen für die Eintragung in das Handelsregister vor.
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Arno Hausburg
Tel.: +49 (0)6196 6092 177
E-Mail: arno.hausburg@triplan.com
Branche: Anlagenbau
ISIN: DE0007499303
WKN: 749930
Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
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