EANS-Adhoc: Triplan AG
Oberlandesgericht Frankfurt weist Aktionärsklagen
gegen die TRIPLAN AG ab
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08.07.2009
Bad Soden, den 08. Juli 2009: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufungen von mehreren Aktionären gegen das am 28.10.2008 verkündete Urteil des LG Frankfurt (Anfechtungen von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 der TRIPLAN AG, ISIN: DE 0007499303/Prime Standard) zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im Ergebnis bestätigt.
Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von sechs Aktionären bezogen sich auf alle von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse. In dem Berufungsverfahren wurden nur noch drei Beschlüsse weiterhin angefochten.
Durch das, durch die TRIPLAN AG im September 2008, beantragte Freigabeverfahren konnten die Beschlüsse zum Teil bereits in das Handelsregister eingetragen werden.
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Arno Hausburg
Tel.: +49 (0)6196 6092 177
E-Mail: arno.hausburg@triplan.com
Branche: Anlagenbau
ISIN: DE0007499303
WKN: 749930
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
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Düsseldorf / Freiverkehr