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TRIPLAN AG

EANS-Adhoc: Triplan AG
Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig, Aktionärsklagen gegen die TRIPLAN AG endgültig abgewiesen

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
01.09.2009
Bad Soden, den 01. September 2009: Das Oberlandesgericht Frankfurt 
hat die Berufungsklagen von mehreren Aktionären gegen das am 
28.10.2008 verkündete Urteil des LG Frankfurt (Anfechtungen von 
Beschlüssen der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 der TRIPLAN AG - 
ISIN: DE 0007499303 / Prime Standard) zurückgewiesen und damit die 
Entscheidung des Landgerichts Frankfurt bestätigt. Gegen das Urteil 
des OLG Frankfurt wurde von den klagenden Parteien innerhalb der 
vorgegebenen Fristen kein Rechtsmittel beim BGH eingelegt. Das 
Verfahren ist somit abgeschlossen.
Die Eintragung der betroffenen Beschlüsse in das Handelsregister wird
jetzt zeitnah erfolgen.
TRIPLAN AG
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Arno Hausburg
Tel.: +49 (0)6196 6092 177
E-Mail: arno.hausburg@triplan.com

Branche: Anlagenbau
ISIN: DE0007499303
WKN: 749930
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr

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