EANS-Adhoc: Triplan AG
Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig,
Aktionärsklagen gegen die TRIPLAN AG endgültig abgewiesen
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01.09.2009
Bad Soden, den 01. September 2009: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufungsklagen von mehreren Aktionären gegen das am 28.10.2008 verkündete Urteil des LG Frankfurt (Anfechtungen von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 der TRIPLAN AG - ISIN: DE 0007499303 / Prime Standard) zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt bestätigt. Gegen das Urteil des OLG Frankfurt wurde von den klagenden Parteien innerhalb der vorgegebenen Fristen kein Rechtsmittel beim BGH eingelegt. Das Verfahren ist somit abgeschlossen.
Die Eintragung der betroffenen Beschlüsse in das Handelsregister wird jetzt zeitnah erfolgen.
TRIPLAN AG
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Arno Hausburg
Tel.: +49 (0)6196 6092 177
E-Mail: arno.hausburg@triplan.com
Branche: Anlagenbau
ISIN: DE0007499303
WKN: 749930
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr