MCH Group: Teilweise Steuerbefreiung für die Messetätigkeit in Basel wird aufgehoben
Basel (ots)
Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt hat entschieden, die teilweise Steuerbefreiung der MCH Messe Schweiz (Basel) AG - einem Unternehmen der MCH Group AG - per Ende 2020 aufzuheben. Ab 2021 wird die teilweise steuerbefreite Messetätigkeit in Basel ebenfalls der Steuerpflicht unterstellt. Der Zeitpunkt der Praxisänderung ist abgestimmt auf die Rückzahlung der baselstädtischen Darlehen für den Neubau der Messe Basel, welche die Messegesellschaft bis 2020 zu leisten hat.
Wie hoch der Steuerbetrag im Jahr 2021 und den darauffolgenden Jahren mit der neuen Regelung ausfallen wird und welchen Einfluss er auf das konsolidierte Konzernergebnis der MCH Group haben wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Die Weiterentwicklung des Unternehmens und mögliche Veränderungen im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III lassen verlässliche Prognosen für die Zeit ab 2021 nicht zu.
Die geltende, sich auf das Messegeschäft in Basel beziehende Steuerbefreiung geht auf die 1920 gegründete Genossenschaft Schweizer Mustermesse in Basel zurück. Sie ist im Rahmen der Entwicklung von der Mustermesse zur heutigen MCH Group für den Messebetrieb in Basel bestehen geblieben, weil der Unternehmenszweck und das öffentliche Interesse an der Unternehmenstätigkeit in Bezug auf den Standort Basel unverändert geblieben sind. Mittlerweile sind die Steuerbehörden jedoch zur Auffassung gelangt, dass das Messewesen - trotz seiner grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung - grundsätzlich voll steuerpflichtig ist.
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