VIVACON AG gibt 2,8 Mio. Gratisaktien aus
Tag der Ausgabe am 16. Juni 2005
Köln (ots)
Aktionäre, die ihre Bestände an Aktien der VIVACON AG noch erhöhen wollen, um in den Genuss weiterer Gratisaktien zu kommen, wird empfohlen den Kaufauftrag bis Dienstag, den 14. Juni 2005 ausführen zu lassen.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 der VIVACON AG (ISIN 0006048911) hat u.a. beschlossen, das Grundkapital von EUR 14.593.332,-- um EUR 2.806.410,-- auf EUR 17.399.742,-- durch Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 2.806.410,-- der in der handelsregisterlichen Jahresbilanz zum 31. Dezember 2004 ausgewiesenen Kapitalrücklage von EUR 13.233.638,79 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 2.806.410 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ("neue Aktien") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,-- je Aktie. Die neuen Aktien werden an die Aktionäre unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Aktienbesitz im Verhältnis 5,2 : 1 ausgegeben, d.h. jeder Aktionär erhält für 5,2 alte Aktien eine zusätzliche neue Aktie. Die neuen Aktien sind mit Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2005 ausgestattet.
Dieser Beschluss und die Satzungsänderung wurden am 10. Juni 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.
Das Grundkapital der Vivacon AG beträgt nunmehr EUR 17.399.742,-- und ist eingeteilt in 17.399.742 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,-- je Aktie.
Den Aktionären stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes im Verhältnis 5,2 : 1 neue Aktien zu, so dass auf jeweils 5,2 Aktien eine neue Aktie entfällt. Soweit der Aktienbesitz stückzahlmäßig nicht durch 5,2 teilbar ist, entstehen Teilrechte. Aus diesen können grundsätzlich keine Aktionärsrechte geltend gemacht werden; sie müssen daher entweder veräußert oder durch Zukauf weiterer Teilrechte auf ein volles Anteilsrecht gebracht werden. Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG als Hauptabwicklungsstelle ist bereit, den An- und Verkauf von Teilrechten nach Möglichkeit zu vermitteln.
Nachdem sämtliche Aktien der Vivacon AG in Girosammeldepots bei depotführenden Instituten verwahrt werden, erhalten die Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an bisherigen Aktien nach dem Stand vom 15. Juni 2005, abends, von ihrem depotführenden Institut die Gutschrift über die Gratissaktien im Girosammeldepot und haben wegen der Entgegennahme dieser Aktien nichts zu veranlassen. Nur soweit sich aufgrund ihres bisherigen Bestandes an Aktien Teilrechte ergeben, werden sie gebeten, ihrem depotführenden Institut einen entsprechenden Auftrag zur Auf- oder Abrundung auf ein volles Anteilsrecht zu erteilen.
Die Entgegennahme der Gratissaktien erfolgt für unsere Aktionäre kostenfrei. Die bei der Ausgabe der neuen Aktien anfallende übliche Provision der depotführenden Institute wird von uns übernommen.
Die Gratissaktien sind kraft Gesetzes zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Sie werden ab dem 16. Juni 2005 gleich den alten Aktien lieferbar sein und in deren Notierung einbezogen. Der Handel der alten Aktien versteht sich von diesem Tage an "ex Berichtigungsaktien".
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