euro adhoc: i:FAO Aktiengesellschaft
Fusion/Übernahme/Beteiligung
Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zum Kaufangebot der TFG Venture Capital AG & Co. KgaA gem. §27 WpÜG (D)
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i:FAO Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ISIN DE 0006224520 Pflichtveröffentlichung nach §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der i:FAO Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") zum freiwilligen öffentlichen Kaufangebot ("Übernahmeangebot") der TFG Venture Capital AG & Co. KGaA Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, Marl, ("Bieterin") an die außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG.
Die Bieterin hat am 12.04.2003 die Angebotsunterlage für ihr Übernahmeangebot veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft nehmen dazu wie folgt Stellung:
Die Bieterin hat als Gegenleistung für die Aktien der Gesellschaft einen Kaufpreis in Höhe von EUR 0,96 je Aktie in bar angeboten. Die Preisfindung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen für den Mindestwert der Gegenleistung.
Soweit Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats persönlich über Aktien der Gesellschaft verfügen, werden sie das Angebot selbst nicht annehmen.
Großaktionäre, deren Aktien insgesamt 41,42% vom Grundkapital der Gesellschaft betragen, haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie das Angebot nicht annehmen werden.
Die Bieterin hat mit Vorstand oder Aufsichtsrat der Gesellschaft keine Gespräche geführt oder gegenüber Vorstand oder Aufsichtsrat der Gesellschaft die mit dem Übernahmeangebot von ihr verfolgten Ziele erläutert. Nach den Angaben in der Angebotsunterlage verfolgt die Bieterin das Ziel, das Kerngeschäft der Gesellschaft, nämlich den Bereich eProcurement Software für das Buchen und das Management von Geschäftsreisen zu ersetzen, zu modifizieren, zu veräußern oder einzustellen. Im Rahmen dessen steht zu erwarten, dass die Arbeitnehmer der Gesellschaft entlassen werden und das Potential des Unternehmens nicht ausgeschöpft wird. Ziel der Bieterin, eines am Unternehmen der Gesellschaft offenkundig nicht interessierten Finanzinvestors, dürfte der Zugriff auf die Barmittel der Gesellschaft sein.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft empfehlen daher den Aktionären, das Übernahmeangebot abzulehnen.
Frankfurt am Main, April 2003 i:FAO Aktiengesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat
Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 28.04.2003
Rückfragehinweis:
Karin Froese Tel: +49 (069) - 7680 5500 E-Mail: froese@ifao.net
Branche: Software
ISIN: DE0006224520
WKN: 622452
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