EANS-Adhoc: HIRSCH Servo AG
Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung
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27.10.2010
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HIRSCH Servo AG A-9555 Glanegg 58, Kärnten Tel.Nr. +43 4277 2211 0 homepage: www.hirsch-gruppe.com ANMELDUNG: e-mail Adresse: anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at FaxNr.: +43 (0)1 8900 500 73 Wertpapier-Kenn-Nr. AT0000849757
Einladung
zu der am Donnerstag, den 25. November 2010, um 11 Uhr im Haus der Industrie, Schwarzenbergplatz 4, Urbansaal, A-1031 Wien stattfindenden
15. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem Corporate Governance - Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht, jeweils zum 30. Juni 2010, sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/2010 2. Bericht über das im Jahresabschluss zum 30. Juni 2010 ausgewiesene Bilanzergebnis 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates 4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011
- Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am 15.11.2010, 24:00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft unter der oben angeführten Adresse in Schriftform oder Textform (auch per Telefax oder im pdf-Format als Beilage zu einem E-Mail) bis längstens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 22.11.2010, zugehen muss. "Textform" bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Aktionärs genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird. Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen werden in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen. Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis die schriftliche Bestätigung eines Notars, die sich ebenfalls auf den Nachweisstichtag beziehen muss und der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 22.11.2010, zugehen muss. - Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht, der Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und die Beschlussvorschläge sind zur Einsicht für Aktionäre in den Räumlichkeiten der Gesellschaft an der oben angeführten Adresse während der üblichen Geschäftszeiten, Montag bis Donnerstag (Werktags) 8 Uhr bis 17 Uhr sowie Freitag (Werktags) 8 Uhr bis 12 Uhr, aufgelegt und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 04.11.2010 bei der Gesellschaft oder auf deren Homepage in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4. AktG Einsicht zu nehmen.
- Den Aktionären steht das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 04.11.2010, schriftlich und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 16.11.2010, in Textform (auch per
E-Mail oder Telefax) von jedem Aktionär gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Weitergehende Informationen über diese Rechte sind auf der Homepage der Gesellschaft für jeden Aktionär ab sofort zugänglich. - Auf das Recht jedes Aktionärs, sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen (§ 113 AktG und § 114 AktG). Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich, das heißt mit Unterschrift des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden; dies gilt auch für den Widerruf der Vollmacht. Jedenfalls ist die Übermittlung der Vollmacht und deren Widerrufs per Telefax zulässig. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist zwingend das auf der Homepage der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Formular zu verwenden (§ 114 Abs. 3. AktG). Dieses Formular ermöglicht auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab an die HIRSCH Servo AG an die oben angeführte Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer zu übermitteln, wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei den drei zuletzt genannten Kommunikationsformen (Übermittlung an die Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer) jedenfalls bis 24.11.2010, 16 Uhr, bei der Gesellschaft einlangen muss. - Gemäß § 262 Abs 20 AktG nimmt die Gesellschaft Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen. Die Erklärungen dürfen daher ausschließlich per Post, Telefax oder E-Mail an die oben angeführte Postanschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail- Adresse übermittelt werden. - Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt. - Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung 500.000 (fünfhunderttausend) Stück. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Per 21.10.2010, Handelsschluss der Wiener Börse, besaß die Gesellschaft 958 eigene Aktien, die kein Stimmrecht vermitteln, sodass unter Berücksichtigung dieser eigenen Aktien aktuell 499.042 Stimmrechte bestehen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.
Glanegg, am 27. Oktober 2010 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau MMag. Marlene Wieland, Tel:
04277/2211-126, Fax-DW: -170, E-Mail: marlene.wieland@hirsch-gruppe.com,
www.hirsch-gruppe.com
Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT0000849757
WKN: 907452
Index: WBI, Standard Market Continous
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