euro adhoc: Energiekontor AG
Kapitalmaßnahmen
Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen Aktieneinziehung
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27.03.2008
Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Juli 2006 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese einzuziehen, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Gesellschaft hat im Jahr 2007 insgesamt 78.000 Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1.- je Aktie aufgrund dieser Ermächtigung an der Börse erworben.
Der Vorstand hat heute von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, 78.000 Stück Aktien der Gesellschaft einzuziehen und das Grundkapital von Euro 15.089.310.- um Euro 78.000.- auf Euro 15.011.310.- herabzusetzen. Der Aufsichtsrat hat heute dieser Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien zugestimmt. Die Kapitalherabsetzung wird durch die Einziehung im Wege der Ausbuchung der Aktien vom Aktiendepot der Gesellschaft durchgeführt.
Rückfragehinweis:
Cerstin Kratzsch
Leiterin Unternehmenskommunikation
Tel.: +49(0)421-3304-105
E-Mail: cerstin.kratzsch@energiekontor.de
Branche: Energie
ISIN: DE0005313506
WKN: 531350
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
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