MiGeL-Revision spart auf dem Buckel von Brustkrebspatientinnen im AHV-Alter
Ein Jahr nach der Revision der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) zeigt sich: Die Krankenkassen vergüten Brust-Exoprothesen bei Rentnerinnen ohne Anspruch auf IV-Leistungen unzureichend. Die Krebsliga findet, da werde am falschen Ort gespart und setzt sich für die betroffenen Frauen ein.
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Dank dem medizinischen Fortschritt können heute vielen Brustkrebspatientinnen brusterhaltend operiert werden. Kommt es doch zu einer Entfernung der Brust, entscheiden sich die meisten Frauen für eine brustaufbauende Operation mit einem Implantat. Die Grundversicherung deckt diese Kosten. Doch gewisse Frauen, denen eine Brust entfernt wurde, verzichten bewusst auf einen Wiederaufbau. Viele von ihnen verwenden stattdessen eine Brust-Exoprothese, die hilft, das Gleichgewicht und die Körperbalance zu stabilisieren und den Niveau-Unterschied optisch auszugleichen. Die Brustprothesen aus Silikon werden in der Regel auf der Haut mit einem speziell hergestellten Büstenhalter getragen.
Frauen im AHV-Alter diskriminiert
Frauen, die erstmals im Erwerbsalter eine solche Brustprothese beziehen, erhalten ihre Prothesen in der Regel lebenslang von der Invalidenversicherung (IV) bezahlt. Bei Frauen, die zum Zeitpunkt der ersten Brustprothese im AHV-Alter waren, ist die Vergütung in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) geregelt. Im Oktober 2021 hat das Bundesamt für Gesundheit die MiGeL einer Revision unterzogen. «Nach einem Jahr sehen wir in den Beratungsstellen der Krebsliga: Diese Revision diskriminiert Frauen im AHV-Alter», sagt Marika Bana, assoziierte Professorin an der Hochschule für Gesundheit Fribourg und Vorstandsmitglied der Krebsliga Schweiz.
Seit der Revision werden bei den Brust-Prothesen das Produkt und die Beratung getrennt und zu einem tieferen Ansatz vergütet. Besonders stossend ist dabei, dass nur für die erste Brustprothese ein angemessener Betrag für die Beratung übernommen wird. Die Folgeberatungen müssen die Frauen grösstenteils aus der eigenen Tasche bezahlen. Frauen, die keinen Anspruch bei der IV haben, erhalten pro Kalenderjahr nur noch 190 Franken pro Prothese statt bisher 360 Franken. Die IV vergütet den Brustkrebspatientinnen hingegen 500 Franken pro Jahr.
Auf dem Buckel der Rentnerinnen gespart
«Es ist unverständlich, dass hier bei älteren Frauen gespart wird, die eine bescheidene Rente erhalten und finanziell nicht sehr gut gestellt sind», sagt Marika Bana. Der Verband der Breast Care Nurses berichtet von Rentnerinnen, die sich mit Watte behelfen müssen, weil sie sich eine Brustprothese nicht mehr leisten können. Ein Umstand, den die Krebsliga, Europa Donna Schweiz und der Verband der Breast Care Nurses so nicht hinnehmen wollen. Sie werden deshalb bei der zuständigen Kommission des BAG einen Antrag zur Änderung der entsprechenden MiGeL-Position einreichen.
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