Schweizerische Brandschutzvorschriften bewähren sich in der Praxis
Bern (ots)
Positive Bilanz über die 2005 in Kraft gesetzten Schweizerischen Brandschutzvorschriften
Über 350 Architekten, Planer und Sicherheitsbeauftragte trafen sich am Donnerstag auf dem BEA-Messegelände zur diesjährigen Brandschutzfachtagung. Im Zentrum der Veranstaltung stand die neue Regelung über das Inverkehrbringen und Anwenden von Brandschutzprodukten in der Schweiz. Die Brandschutzbehörden und alle am Bau beteiligten Stellen sind täglich herausgefordert, die rechtlichen Vorgaben betreffend der Harmonisierung der Bauproduktenormen in Europa einzuhalten, ohne das nationale Sicherheitsniveau zu vermindern. An der Tagung wurde das neue Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren für Bauprodukte in der Schweiz mit Gültigkeit ab 1. Januar 2009 vorgestellt.
Der vorbeugende Brandschutz hat an Bedeutung gewonnen. Grossereignisse wie beispielsweise der Brand der Firma Swisspor in Steinhausen im 2007 führen das Gefahrenpotenzial eines Brandes vor Augen. Dennoch gehört die Schweiz im weltweiten Vergleich zusammen mit Singapur zu den Ländern mit den wenigsten Brandtoten. Der schweizweite hohe Sicherheitsstandard ist nicht zuletzt auch eine Folge der Umsetzung der harmonisierten Brandschutzvorschriften.
Die Grundsätze für das Anwenden von Bauprodukten mit Brandschutzanforderungen sind in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF festgelegt. Die jeweilige kantonale Brandschutzbehörde entscheidet ihrerseits über das Anwenden der Bauprodukte mit Brandschutzanforderungen. Die VKF erteilt im Auftrag der kantonalen Brandschutzbehörden Zulassungen für geeignete Brandschutzprodukte. Die Bezeichnung VKF-Zulassung steht nun im Widerspruch mit dem Begriff der Europäischen Zulassung für das Inverkehrbringen von Bauprodukten, der ETA-Zulassung. Deshalb wird der Name VKF-Zulassung per 1.1.2009 in die Bezeichnung VKF-Brandschutzanwendung geändert.
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