Steigende Gebühren für Arzneien der Komplementärmedizin - Swissmedic Anhörungsverfahren zu Verordnungen der Komplementärmedizin beendet
Das Heilmittelgesetz verpflichtet Swissmedic, Arzneimittel der Komplementärmedizin nach einem vereinfachten Verfahren zuzulassen. Verordnungsentwürfe der Heilmittelbehörde Swissmedic sehen nun vor, die Zulassungsbedingungen weiter zu erhöhen. Eine Erhöhung der Arzneimittelsicherheit ist aus Sicht der Ärzte und Hersteller nicht nötig. Komplementärmedizinische Arzneimittel sind seit Jahren im Markt und haben kaum zu Beanstandungen geführt. Im Zentrum der Kritik steht die neue Gebührenverordnung: Swissmedic plant, die Preise für die Zulassungen massiv zu erhöhen. Als Folge sinkt die Arzneimittelvielfalt: die Hersteller müssen Stellen streichen und ein Schwarzmarkt entsteht, der sich der Kontrolle von Swissmedic entzieht. Es ist undenkbar, den Preisanstieg von bis zu 20 Prozent auf die PatientInnen abzuwälzen. Der Schweizerische Verband für Komplementärmedizinische Heilmittel SVKH fordert von Swissmedic, die Verordnungen praxisgerecht zu ergänzen und die Zulassungspreise dem Aufwand anzupassen.
Die staatliche Zulassungsbehörde Swissmedic hat Entwürfe von neuen Verordnungen der Komplementärmedizin in die öffentliche Vernehmlassung geschickt. Die Eingabefrist endete am 16. September 2005. Der SVKH würdigt in seiner Stellungnahme die Bestrebungen von Swissmedic, die Zulassung der Komplementärmedizin auf Verordnungsstufe zu regeln. Auch anerkennt der SVKH, dass die Sektion für Komplementär- und Phytoarzneimittel den Anliegen der Hersteller einen Schritt entgegen gekommen ist. Der SVKH befürchtet aber, dass sich Swissmedic der Konsequenzen der neuen Verordnungen zu wenig bewusst ist. Die Heilmittelbehörde sieht vor, die Bedingungen für die Arzneimittel-Zulassung im Vergleich zur aktuellen Regelung zu erhöhen. Eine Steigerung der Arzneimittelsicherheit ist aus Sicht der Ärzte und Patienten unnötig, da die Produkte kaum zu Beanstandungen geführt haben und als sicher eingestuft werden. Auch steht die Erhöhung der Zulassungsanforderungen im Widerspruch zu Artikel 16 des Heilmittelgesetzes. Der Gesetzgeber verpflichtet Swissmedic, Heilmittel der Komplementärmedizin nach einem vereinfachten Verfahren zuzulassen.
Im Zentrum der Kritik steht die neue Gebührenverordnung: Swissmedic sieht einen massiven Kostenanstieg vor. Berechnungen bei den Herstellern komplementärmedizinischer Heilmittel haben ergeben, dass der aktuelle Aufwand in einer Periode von fünf Jahren von mehreren tausend Franken sprunghaft auf mehrere hunderttausend Franken ansteigt. Die Preise vieler Heilmittel stiegen um mindestens 20 Prozent, würden die Verordnungen in der aktuellen Form umgesetzt. Eine solche Preiserhöhung ist undenkbar und führt zu massiven Sortimentsbeschränkungen. Klein- und Mittelbetriebe müssten Personal entlassen oder die Geschäftstätigkeit aufgeben. Die Einschränkung des Angebotes in der Schweiz fördert den Grau- und den Schwarzmarkt. Die Arzneimittelsicherheit steht auf dem Spiel, wenn Swissmedic die Kontrolle über einen Teil des einheimischen Angebots verliert.
Kontakt:
Walter Stüdeli
Geschäftsführer SVKH
Tel.: +41/31/560'00'24
Tel.: +41/79/330'23'46
E-Mail: walter.stuedeli@svkh.ch
Moritz Aebersold
Präsident SVKH
Tel. +41/61/705'23'55
E-Mail: maebersold@weldeda.ch