ACS Automobil Club der Schweiz
ACS: Vernehmlassung zum Thema Klimarappen, eine unnötige Verzögerung
Bern (ots)
Der Automobil Club der Schweiz (ACS) hat mit Bedauern vom Entscheid des Bundesrates Kenntnis genommen, 4 verschiedene Varianten zur CO2 Reduktion in die Vernehmlassung zu schicken. Mit dem Konzept der Einführung des freiwilligen Klimarappens auf Treibstoffen würde ein System zur Verfügung stehen, das sofort umgesetzt werden könnte, gemäss einer Studie des Bundes grosse Wirkung erzielen würde und wirtschaftsverträglich ist. Mit der Evaluation von Varianten im Rahmen einer Vernehmlassung wurde die Chance verpasst, mit einer freiwilligen Massnahme bei der CO2 Reduktion rasch optimale Resultate zu erzielen.
Unverständlich ist der Entscheid des Bundesrates insbesondere auch, weil das CO2 Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass die Ziele primär durch freiwillige Massnahmen zu erreichen sind. Das vorgeschlagene Konzept des Klimarappens ist eine innovative und zu den von der Schweiz akzeptierten Kyoto- Protokollen konforme Lösung.
Einmal mehr ist es offenbar leider nicht möglich, einen ideologiefreien und lösungsorientierten Weg einzuschlagen. Statt dessen werden Massnahmen favorisiert und geprüft, mit welchen wir Schweizer uns selber bestrafen. Massnahmen, die zudem wenig wirksam sind und grosse negative Auswirkungen auf die Bundeskasse und die Wirtschaft haben würden.
Hintergrund
Anders als Umweltgifte oder Luftschadstoffe haben Treibhausgase eine globale Wirkung. Es ist daher klimatechnisch unbedeutend, ob CO2 in der Schweiz oder irgendwo sonst auf der Welt eingespart wird. Das Kyoto-Protokoll hat deshalb für Projekte zur CO2-Reduktion im Ausland die flexiblen Mechanismen geschaffen. Dahinter steht der Gedanke, dass Investitionen zum Klimaschutz dort getätigt werden sollen, wo sie die grösste Kostenwirksamkeit aufweisen.
Die Schweiz hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls international verpflichtet, ihren Ausstoss an Treibhausgasen zu reduzieren. Das CO2-Gesetz konkretisiert diese Ziele. Im Treibstoffbereich soll der CO2-Ausstoss bis zum Jahr 2010 um 8% gesenkt werden.
Von der Vorgabe des CO2-Gesetzes ist die Schweiz heute weit entfernt. Statt 8% unterhalb lagen 2002 die CO2-Emmissionen im Verkehrsbereich mehr als 6% über dem Wert von 1990. Mit dem Klimarappen kann die angestrebte Reduktion der CO2-Emissionen im Bereich Treibstoffe sachgerecht und kostengünstig gewährleistet werden.
Eine Studie des Bundes hat die Wirkungen einer CO2-Abgabe und des Klimarappens einander gegenübergestellt. Dabei geht man davon aus, dass eine CO2-Abgabe von 30 Rappen pro Liter Treibstoff notwendig wäre, um die Ziellücke gleichwertig wie durch den Klimarappen (freiwillige Abgabe von 1 - 2 Rp. Pro Liter) zu schliessen. Die Studie kommt zum Schluss, dass das Konzept des Klimarappens gegenüber einer CO2-Abgabe deutlich kostengünstiger und effizienter ausfällt.
Das CO2-Gesetz hält fest, dass die Einsparungen in erster Linie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden sollen. Zeichnet sich ab, dass die freiwilligen Massnahmen nicht greifen, kann der Bund frühestens ab 2004 eine Lenkungsabgabe auf fossile Energieträger erheben. Diese CO2-Abgabe würde maximal 210 Franken pro Tonne CO2 betragen, was eine Erhöhung der Treibstoffpreise um 50 Rappen pro Liter zur Folge hätte.
Weitere Informationen zum Thema:www.co2-plattform.ch
Kontakt:
Automoblclub der Schwez (ACS)
Niklaus Zürcher, Direktor
Tel. +41/31/328'31'22