ACS Automobil Club der Schweiz
Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds)
Bern (ots)
Stellungnahme des Automobil Clubs der Schweiz zum Vernehmlassungsbericht des Bundes
Der ACS begrüsst grundsätzlich das Vorhaben, durch die Einrichtung eines Infrastrukturfonds die Finanzierung von Verkehrsprojekten zu verstetigen. Die Einrichtung eines Dringlichkeitsfonds als Übergangslösung lehnt er ab. Demgegenüber erwartet er aber die rasche Einrichtung eines langfristig ausgelegten Infrastrukturfonds, welcher die Grundsätze der Zweckbindung nicht verletzt und dem nachweislich bestehenden Nachholbedarf bei der Strasseninfrastruktur gerecht wird. Die Rückstellung der Spezialfinanzierung Strassenverkehr soll bis auf eine angemessene Schwankungsreserve in den Infrastrukturfonds umgeteilt werden.
Die im Vorschlag des Bundesrats vorgesehene Finanzierung von S-Bahnprojekten aus für Projekte der Strasse zweckgebundenen Mitteln lehnt der ACS als nicht verfassungsmässig in aller Klarheit ab. Die neue Verfassungsbestimmung (Art. 86 Abs. 3 Bst. bbis) kann seines Erachtens nicht so interpretiert werden, dass die Finanzierung von reinen Eisenbahnprojekten möglich wird.
Aus dem Infrastrukturfonds sind in erster Linie die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und die Erhaltung von dessen Funktionalität zu finanzieren. Es ist eine Tatsache, dass der Infrastrukturfonds aus den bestehenden Rückstellungen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr sowie zukünftigen Erträgen aus zweckgebundenen Verbrauchssteuern auf Treibstoffen und der Nationalstrassenabgabe geäufnet wird.
Der ACS ist auch damit einverstanden, dass eine Mitfinanzierung von strassenbezogenen Infrastrukturprojekten in den Agglomerationen (Strassen, Bus, Tram) mittels des Infrastrukturfonds erfolgt. Voraussetzung dafür ist, dass bezüglich der einzusetzenden Mittel zum Voraus ein vernünftiger Rahmen definiert und verbindlich festgelegt wird.
Bezüglich der Finanzierung von reinen Schienenprojekten macht der ACS darauf aufmerksam, dass durch die von den Strassenverkehrsverbänden schon früher geforderte Aufnahme der Hauptstrassenfinanzierung in den Infrastrukturfonds der allgemeine Bundeshaushalt entlastet werden könnte. Diese Massnahme würde die Finanzierung von reinen Schieneninfrastrukturprojekten wie z.B. der S-Bahnen in Zürich und Genf über Leistungsvereinbarungen Bund - SBB ohne zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts ermöglichen.
Kontakt:
Niklaus Zürcher
Direktor ACS
Tel.: +41/31/328'31'22