ACS Automobil Club der Schweiz
ACS: Infrastrukturfonds - Finanzierung von reinen Schienenprojekten verfassungswidrig
Bern (ots)
Die ordentliche Delegiertenversammlung 2006 des Automobil Clubs der Schweiz (ACS) beriet in Freiburg den aktuellen Stand des Infrastrukturfonds-Geschäftes. In ihrem Beschluss hielt sie fest, dass sie die Einrichtung eines Infrastrukturfonds zur Sicherstellung und Verstetigung der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen grundsätzlich begrüsst. Die Finanzierung von reinen Schienenprojekten aus Strassengeldern lehnt sie entschieden ab. Der neu zu schaffende Fonds wird vollumfänglich aus vom motorisierten Strassenverkehr erhobenen Abgaben, die der Zweckbindung unterliegen, alimentiert. Aus diesem Grund ist die Verwendung der Mittel des Fonds zur Realisierung von Schienenprojekten verfassungswidrig.
Unabhängig von der Schaffung eines Infrastrukturfonds hat für den ACS die rasche Fertigstellung des 1960 beschlossenen Nationalstrassennetzes erste Priorität. Er erwartet, dass in der Planung die Inbetriebnahme der noch fehlenden Streckenabschnitte bis spätestens 2015 vorgesehen wird.
Nicht minder wichtig ist dem ACS die dauerhafte Sicherstellung der Funktionalität des Nationalstrassennetzes. Um die Netzfunktionalität während der zwanzigjährigen Laufzeit des Fonds sicherzustellen, werden gemäss fundierten Abklärungen mehr als 9 Milliarden Franken benötigt. Der ACS fordert deshalb, dass aus den Reserven nicht nur 2,6 Milliarden, sondern 3,7 Milliarden Franken als Ersteinlage in den Infrastrukturfonds zu überführt werden. Damit bleibt immer noch eine so genannte Schwankungsreserve von über 500 Millionen Franken bestehen (Rückstellung Spezialfinanzierung Strassenverkehr 2005: ca. 3,8 Milliarden Franken).
Die Finanzierung reiner Schienenprojekte in Agglomerationen mittels zweckgebundener Strassengelder lehnt der ACS ab. Auch für den Agglomerationsverkehr sind Investitionsbeiträge an Eisenbahninfrastrukturen ausschliesslich über die Finanzierungsinstrumente nach Eisenbahngesetzgebung vorzunehmen.
Sollte das Parlament trotz allem an einer direkten Finanzierung von Schienenprojekten aus zweckgebundenen Mitteln festhalten, so erwartet der ACS, dass für jedes Projekt vorgängig eine wissenschaftlich fundierte Expertise angefertigt und der Nachweis der unmittelbaren und massgeblichen Entlastung der Strasse erbracht wird.
Letztlich wurde in der Diskussion mehrfach daran erinnert, dass die Finanzierung der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und der Erhaltung von dessen Funktionalität auch auf den heutigen Gesetzesgrundlagen sichergestellt ist. Der ACS betrachtet deshalb die Schaffung eines Infrastrukturfonds nicht als ein unbedingtes Muss und wird die weitere Entwicklung kritisch beobachten.
Kontakt:
Niklaus Zürcher, Direktor
Tel. +41/31/328'31'22