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ACS Automobil Club der Schweiz

Automobil Club der Schweiz: Vernehmlassung NAF

Bern (ots)

Ja zum Strasseninfrastrukturfonds! Nein zu höheren Abgaben ohne verbindliche Nationalstrassenprojekte! Nein zur zusätzlichen Querfinanzierung von Schienenprojekten über vom Automobilisten mitfinanzierte Agglomerationsprogramme!

Der Automobil Club der Schweiz (ACS) hat zur Kenntnis genommen, dass der vom Bundesrat seit einem Jahr angekündigte Strasseninfrastrukturfonds endlich in die Vernehmlassung gebracht wird. Der Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) soll auf Verfassungsebene verankert werden, was der ACS begrüsst. Auch in den Agglomerationen besteht bei der Realisierung von Infrastrukturen für den motorisierten Individualverkehr grosser Nachholbedarf. Die Finanzierung von Schienenprojekten aus dem neu zu bildenden Fonds lehnt der ACS jedoch entschieden ab. Er erwartet, dass die Zweckentfremdung von Strassengeldern gestoppt wird und eine faire Verkehrsfinanzierung gemäss der «Milch-kuh-Initiative» realisiert wird.

Der Handlungsbedarf betreffend den Unterhalt und Ausbau der Nationalstrasseninfrastruktur in der Schweiz ist enorm. Der ACS erachtet deshalb sowohl die Bereitstellung eines umfassenden verbindlichen Entwicklungsprogramms für das Nationalstrassennetz als auch die Einrichtung eines Fonds zur Sicherstellung der kontinuierlichen Finanzierung als sinnvoll und zielführend.

Grundlage zur Formulierung eines Entwicklungsprogramms für die Strasseninfrastruktur und integraler Bestandteil muss der aktualisierte Netzbeschluss für die Nationalstrassen sein, wie er vom Parlament im Jahr 2012 verabschiedet worden ist.

Der ACS begrüsst zudem auch den Vorschlag des Bundesrats, nebst den zweckgebundenen Erträgen aus den bisherigen Strassenverkehrsabgaben - Mineralölsteuer, Mineralölsteuerzuschlag, Nationalstrassenabgabe - neu auch die Automobilsteuer für die Äufnung des Strasseninfrastrukturfonds zu verwenden.

Solange die Querfinanzierung des Schienenverkehrs anhält und die Bundeskasse einen wesentlichen Anteil der Erträge aus den Strassenverkehrsabgaben für den allgemeinen Staatshaushalt beansprucht, kommt für den ACS eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags und somit eine Anhebung der Steuerbelastung für den Strassenverkehr nicht infrage. Entsprechend fordert der ACS die Verknüpfung der Milchkuhinitiative mit der NAF-Vorlage. Gleichzeitig sind im Rahmen der Vernehmlassung betreffend den Strasseninfrastrukturfonds die bisherigen Kriterien für die Mittelzuteilung an Projekte des Agglomerationsverkehrs zu überprüfen. Der ACS erwartet, dass der von den Strassenbenützern geleistete Beitrag an den Agglomerationsverkehr ausschliesslich zur Ver-besserung der Verkehrsabläufe im Strassenverkehr eingesetzt wird. Den Grundsätzen des Verursacherprinzips und der Zweckbindung der Strassenverkehrsabgaben ist auch im Agglomerationsverkehr nachzuleben.

Kontakt:

Automobil Club der Schweiz
Wasserwerkgasse 39
CH-3000 Bern 13
Telefon +41 31 328 31 11
Fax +41 31 311 03 10
acszv@acs.ch
www.acs.ch

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