FRAGILE Suisse fordert Aufnahme neuropsychologischer Behandlungen in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenkasse
Menschen mit einer krankheitsbedingten Hirnverletzung benachteiligt
Lausanne/Zürich (ots)
Aus finanzieller Sicht ist es besser, eine Hirnverletzung bei einem Unfall zu erleiden als durch eine Krankheit. Obwohl die Folgen oft die gleichen sind, bezahlen die Versicherungen mehr oder weniger Leistungen. Nationalrat Jacques Neirynck möchte diese rechtliche Ungleichheit zumindest bezüglich der neuropsychologischen Diagnose beheben. FRAGILE Suisse unterstützt seine entsprechende Motion, fordert jedoch darüber hinaus, dass vom behandelnden Arzt neuropsychologische Behandlungen auch direkt verordnet werden können - ohne Umweg über vertrauensärztliche Abklärungen und Versicherungsentscheid.
Hirnverletzungen sind die häufigste Ursache einer im Erwachsenenalter erworbenen Behinderung. Egal ob die Hirnverletzung durch einen Unfall oder durch eine Krankheit entsteht, meist trifft sie die innerste Persönlichkeit eines Menschen.
Die Neuropsychologie ist ein wichtiger Teil der Rehabilitation von hirnverletzten Menschen. Neuropsychologinnen und Neuropsychologen können kognitive und Verhaltensprobleme diagnostizieren und behandeln.
Wurde die Hirnverletzung durch einen Unfall verursacht und war die betroffene Person zum Zeitpunkt des Unfalls berufstätig, kann der Arzt sowohl neuropsychologische Diagnose als auch Behandlung verschreiben. Der Patient hat Anspruch auf eine Betreuung, die eine berufliche Wiedereingliederung fördert und gleichzeitig hilft, den Alltag besser zu meistern.
Ganz anders ist es, wenn die Hirnverletzung aufgrund einer Krankheit entstanden ist, beispielsweise durch einen Schlaganfall. Neuropsychologie wird in den Verordnungen zur obligatorischen Krankenversicherung nicht erwähnt. Damit haben Patienten auch keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen.
Vergangenen September forderte Nationalrat Jacques Neirynck in einer Motion die Anerkennung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen als Leistungserbringende. Zudem soll auf ärztliche Anordnung hin max. 14 Stunden Diagnose bezahlt werden. Hingegen soll die folgende Behandlung nur über eine vertrauensärztliche Empfehlung an den Versicherer möglich sein. FRAGILE Suisse unterstützt die ersten beiden Forderungen, will aber, dass der behandelnden Arzt in einem angemessenen Umfang direkt neuropsychologische Behandlungen verordnen kann. Dies ist zum Beispiel für die Physiotherapie schon der Fall.
Ohne entsprechende Behandlung droht Menschen mit einer Hirnverletzung das soziale und berufliche Abseits. Das fehlende neuropsychologische Leistungsangebot in der obligatorischen Krankenversicherung verursacht Kosten für die Gesellschaft und andere Sozialversicherungen. Selbst auf die Krankenkassen fallen später wieder Kosten zurück - zum Beispiel für teure Pflegeheimaufenthalte derjenigen Betroffenen, die ihre Unabhängigkeit aufgrund mangelnder Therapie und Nachbetreuung nicht wiedererlangen.
Mehr dazu in der Märzausgabe 2010 des Magazins FRAGILE Suisse, Seiten 6 und 7. http://www.fragile.ch/index.cfm?nav=1,48,5,492&SID=1&DID=1
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