Trotz steigenden Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlen
Zürich (ots)
Steigende Prämien führen zu höherer Zwangsquote
Die Prämien für die obligatorische Grundversicherung sind Zwangsabgaben, welchen sich die Einwohner der Schweiz nicht entziehen können. Für die Schweiz betrug 1999 die sogenannte "Zwangsquote", welche neben der eigentlichen Fiskalquote auch die Ausgaben für Kranken- und Unfallversicherung sowie die berufliche Vorsorge enthält, stattliche 41 Prozent gemessen am Bruttoinlandprodukt (BIP). Steigende Krankenkassenprämien führen somit automatisch zu einer höheren Zwangsquote. Wer einen Anstieg dieser Zwangsquote nicht einfach hinnehmen will, kann durch einen Wechsel der Krankenversicherung die anstehende Prämienerhöhung vollständig umgehen. Gemäss Berechnungen des Internet- Vergleichsdienstes comparis.ch trifft dies im gesamtschweizerischen Durchschnitt für 82 Prozent aller Versicherten zu.
Die erwerbstätigen Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz können nur über knapp sechzig Prozent ihres Einkommens frei verfügen. Der Rest wird in Form von verschiedenen Steuern und Abgaben (Fiskalquote) sowie für die Prämien der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung und für die berufliche Vorsorge der Verfügungsgewalt der Bürger entzogen. Diese sogenannte "Zwangsquote" betrug in der Schweiz 1999 bereits 41 Prozent. Mit dem jährlichen Anstieg der Krankenkassenprämien nimmt dieser Anteil laufend zu.
Prämienerhöhung umgehen
Die Prämienerhöhung von zehn Prozent führt dazu, dass die erwachsenen Versicherten im kommenden Jahr rund 1'350 Millionen Franken mehr an Prämien zu bezahlen haben. Bei vollständiger Nutzung der Freizügigkeit, welche das KVG beim Kassenwechsel bietet, könnte diese weitere Erhöhung der Zwangsquote um 1'230 Millionen auf lediglich noch 120 Millionen Franken reduziert werden. 82 Prozent aller Versicherten könnten im nächsten Jahr gleich hohe oder gar niedrigere Prämien bezahlen - vorausgesetzt sie nutzen die Freizügigkeit des KVG und wechseln zu einer günstigeren Kasse. Eine detaillierte Analyse der vom BSV publizierten Krankenkassenprämien 2003 von comparis.ch hat ergeben, dass im schweizerischen Durchschnitt nur gerade 18 Prozent der Versicherten in jedem Fall eine höhere Prämie zahlen müssen. Ein Kassenwechsel bringt aber auch diesen Versicherten Erleichterung: So haben sie durchschnittlich nur eine Erhöhung von 5 statt 10 Prozent in Kauf zu nehmen, wenn sie zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Hilfreiches Frühwarnsystem für die Koordination der Kündigungstermine der Grund- und Zusatzversicherungen Über 80 Prozent der Versicherten haben eine Grund- und eine Zusatzversicherung und wollen diese bei der gleichen Krankenkasse behalten. Deshalb können sie jetzt auf www.comparis.ch einen individuellen Vergleich ihrer Grund- und Zusatzversicherungen durchführen und werden auf die entsprechenden Kündigungstermine dieser beiden Versicherungszweige, die durchaus voneinander abweichen können, aufmerksam gemacht. Wenn ein Wechsel der Zusatzversicherung innerhalb der Kündigungsfrist der Grundversicherung bis zum 30. November 2002 nicht mehr möglich ist, wird das nächstmögliche Kündigungsdatum angezeigt. Durch die Eingabe der E-Mail-Adresse wird die Kündigungserinnerung aktiviert und sorgt dafür, dass dem Versicherten der Kündigungstermin rechtzeitig mitgeteilt wird. Mit dem Krankenkassenvergleich und der frühzeitigen Anzeige der Kündigungsfristen ermöglicht comparis.ch den Versicherten, den Wechsel in eine günstigere Grund- und Zusatzversicherung frühzeitig zu planen.
Kontakt:
Comparis AG
Richard Eisler
Geschäftsführer
Stampfenbachstr.48
8006 Zürich
Tel. +41/1/360'52'62
Fax +41/1/360'52'72
mailto:info@comparis.ch
Internet: http://www.comparis.ch
[ 001 ]