Bundesrat verordnet vielen Versicherten ein höheres Risiko
Zürich (ots)
Analyse erster provisorischer Krankenkassenprämien 2005
Eine erste Analyse provisorischer Krankenkassenprämien für 2005 zeigt, dass die durchschnittlichen Erhöhungen leicht tiefer als im letzten Jahr ausfallen dürften. Dies nicht zuletzt, weil etliche Versicherte im Krankheitsfall ungefragt ein höheres Risiko übernehmen müssen. Mit der Einführung der neuen Franchisenstufen hat der Bundesrat bei einem Viertel der Versicherten eine systematische Umteilung in eine höhere Risikokategorie verordnet, obwohl erst im letzten Jahr das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) ein solches Vorgehen als unfair bezeichnete.
So früh wie noch nie hat dieses Jahr die Helsana Gruppe, zu der die Kassen Helsana, Progrès, Sansan und Avanex gehören, dem Internet-Vergleichsdienst comparis.ch ihre provisorischen Prämien fürs 2005 bekannt gegeben. Sie ist mit über einer Million Versicherten die grösste Anbieterin im schweizerischen Krankenversicherungsmarkt. Aufgrund dieses hohen Marktanteils können ihre neuen Prämien als ein erstes Trendbarometer für die in diesem Herbst zu erwartenden Prämienerhöhungen angesehen werden und erlauben erste Analysen der neuen Prämiensituation.
Aufgrund der comparis.ch zur Verfügung stehenden Daten scheinen sich die bisherigen Prämienprognosen, welche von einer Erhöhung von 5 bis 7 Prozent ausgehen, in etwa zu bestätigen. Damit würde der Prämienanstieg, über alle Franchisenstufen berechnet, leicht tiefer als im Vorjahr ausfallen.
Bundesrat verschleiert die Höhe der tatsächlichen Prämienerhöhungen
Führten im letzten Jahr die Erhöhungen der ordentlichen Franchise von CHF 230 auf 300 und des maximalen Selbstbehaltes von CHF 600 auf 700 zu einer Dämpfung des Prämienanstiegs, so hat der Bundesrat dieses Jahr auf dem Verordnungsweg gleich ganz neue Franchisestufen eingeführt. Die Minimalfranchise bleibt bei CHF 300. Die Wahlfranchisen bei den Erwachsenen, für die sich mittlerweile mehr als 50 Prozent der Versicherten entschieden haben, liegen aber neu bei CHF 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500, wobei nicht jede Stufe angeboten werden muss.
Die Krankenkassen müssen im Zuge dieser Neuordnung der Wahlfranchisen die Versicherten in die neuen Stufen umteilen. Problematisch erscheint comparis.ch, dass die Verordnung des Bundesrats (1) die Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten in gewissen Fällen automatisch in höhere Franchisestufen umzuteilen. Diese Personen müssen im Krankheitsfall ungefragt einen grösseren Teil der Kosten selber übernehmen.
Von dieser neuen Regelung sind rund ein Viertel der Versicherten betroffen, nämlich jene, die heute eine Wahlfranchise von CHF 400 haben und damit die grösste Gruppe der Wahlfranchisennehmer ausmachen. Sie werden von den Kassen gemäss der bundesrätlichen Verordnung neu eine Franchise von CHF 500 erhalten. Es besteht die Gefahr, dass sich viele Versicherte über die nur wenig steigenden oder gar sinkenden Prämien freuen und dabei übersehen, dass sie ein höheres Risiko auf sich nehmen.
Pikant: Im vergangenen Jahr teilten einzelne Kassen bestimmte Versicherte ungefragt in eine höhere Franchisestufe um. Dieses Vorgehen wurde u.a. in der Sendung Kassensturz angeprangert und vom BSV als unfair beanstandet. Und bloss ein halbes Jahr später wird das kritisierte Vorgehen durch die gleiche Behörde staatlich verordnet...
Alternative Versicherungsmodelle nicht mehr günstiger
Ende Juni stellte comparis.ch (2) fest, dass die neue bundesrätliche Verordnung zum Krankenversicherungs-Gesetz die Attraktivität der alternativen Versicherungsmodelle preislich gegenüber der traditionellen Grundversicherung mindert. Diese These wird von den provisorischen Zahlen der Helsana gestützt: Ein im alternativen Modell Premed Versicherter mit höchster Franchise von CHF 2500 bezahlt im kommenden Jahr z.B. im Kanton Aargau gleich viel wie in der traditionellen Grundversicherung. Somit können die Managed Care Modelle gerade in der Gruppe der überproportional wechselwilligen Versicherten mit den höchsten Franchisen ihren Prämienvorteil nicht mehr ausspielen.
comparis.ch hat die Krankenkassen gebeten, ihr die provisorischen Prämien 2005 bekannt zu geben und wird diese fortlaufend im Krankenkassenvergleich unter www.comparis.ch aufschalten.
(1) Verordnung des Bundesrats über die Krankenversicherung, Übergangsbestimmung zu KVG Art. 93 Abs. 2: "Für die mit einer wählbaren Franchise versicherten Personen gilt ab dem 1. Januar 2005 die von ihrem Versicherer angebotene wählbare Franchise, die ihrer bisherigen Franchise entspricht oder die dieser am nächsten ist. Haben die nächstliegende höhere Franchise und die nächstliegende tiefere Franchise den gleichen Abstand zur bisherigen Franchise, so gilt die höhere."
(2) Die erwähnte Medienmitteilung vom 24. Juni 2004 "Managed Care Modelle bedroht" finden Sie unter http://www.comparis.ch/comparis/press/mediencorner.aspx
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