Stimmen der Comparis-Experten zur Coronakrise
Sie erhalten anbei aktuelle Einschätzungen und Meinungen der Comparis-Experten zur aktuellen Lage. Die nachfolgenden Informationen stehen Ihnen zur Nutzung in Ihrer Berichterstattung zur Verfügung.
Die Themen dieser Woche:
- Groteske Situation im Gesundheitswesen: zwischen Kurzarbeit und Personalmangel
- Es braucht ein "Drehbuch" für die Wirtschaft nach dem Ende der Krise
- Nutzung von Daten aus Bewegungsprofilen sollte nur der Anfang sein
- Einschränkungen im öV: So gibt's Geld zurück
- Wissenswertes zu Konsumkrediten in der Coronakrise
- Für Anleger an der Börse wichtig: Diversifikation, Kontinuität, Solidität
- Frage der Woche: Wer hilft mir und meinem geschlossenen Coiffeursalon?
Gerne können Sie auch wie gewohnt direkt auf uns zukommen, wenn Sie spezifische Fragen an unsere Experten und Expertinnen haben. Im Anhang finden Sie Fotos der Experten, die Sie kostenfrei nutzen können.
Freundliche Grüsse
Michael Kuhn
Mediensprecher Comparis
Telefon: 044 360 53 91
E-Mail: media@comparis.ch
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Gesundheitswesen: Kurzarbeit hier, Personalmangel dort
Im Gesundheitswesen ist die Situation etwas grotesk - Personalmangel hier, Kurzarbeit und Umsatzeinbussen dort. Spitäler suchen auf der einen Seite Personal, um zusammen mit der Armee auf den Ansturm der Coronapatienten vorbereitet zu sein. Auf der anderen Seite dürfen trotz freier Kapazitäten Wahleingriffe nicht mehr vorgenommen werden. Deshalb haben einzelne Spitäler Kurzarbeitsgesuche eingereicht. Auch die Praxen von Ärzten und Therapeuten sind leer, weil Patienten auf nicht notwendige Untersuchungen sowie Therapien verzichten und aus Angst vor dem Coronavirus lieber zu Hause bleiben.
Diese Unterversorgung gefährdet die Gesundheit von Patienten, ohne dass diese am Coronavirus erkrankt sind, und könnte mit einer besseren Ressourcenzuteilung inklusive Schulung und Kommunikation vermieden werden. Care Base und Job Cloud sind Onlinejobportale für Gesundheitspersonal. Und Voluntaria ist eine Plattform für Leute, die Freiwillige suchen oder sich zur Verfügung stellen.
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Es braucht ein "Drehbuch" für die Wirtschaft nach Corona
Die Schweizerische Volkspartei (SVP) prescht in gewohnter Manier vor. Die Schweizer Wirtschaft soll ab dem 19. April, also in weniger als drei Wochen, schrittweise wieder hochgefahren werden, forderte die Partei am vergangenen Wochenende. Die Nennung eines konkreten Zeitraums dient dem Zweck, die Diskussion um eine Wirtschaftswelt nach Corona medienwirksam anzustossen und die anderen Parteien unter Druck zu setzen.
Es ist indes richtig, frühzeitig ein möglichst detailliertes "Drehbuch" zu verfassen und zu kommunizieren, wie die hiesige Wirtschaft im Allgemeinen und die Branchen im Speziellen schnellstmöglich und koordiniert wieder Tritt fassen können. Wer darf was anbieten und wann - das muss allen Wirtschaftsakteuren klar sein. Das spart Zeit, und Zeit ist ja bekanntlich Geld. Das "Drehbuch" wird wirksam, sobald das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine schrittweise Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Aktivitäten befürwortet.
Den Zündschlüssel drehen und gleich einen Kickstart hinlegen wird aber nicht funktionieren. Die exportlastige Schweizer Wirtschaft ist stark mit dem EU-Binnenmarkt, den USA und asiatischen Märkten verzahnt. Es wird zum einen zu Verzögerungen kommen, weil die Zulieferer in anderen Ländern Zeit brauchen, um ihrerseits die Produktion wieder hochzufahren. Zum anderen wird es zu Absatzproblemen kommen. Die Coronakrise schwappt in Wellen über den Globus, und zwar von Ost nach West. Das Epizentrum China sowie Japan und Südkorea haben das Schlimmste vermutlich schon hinter sich. Europa wird derzeit heftig erschüttert und mittlerweile realisieren auch die USA, dass sie vom Coronavirus hart getroffen werden. Unter diesen Prämissen werden wir die unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus mit Sicherheit bis Ende Jahr spüren.
Frédéric Papp, Comparis-Finanzexperte
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3 Fragen an ... Jean-Claude Frick
Jean-Claude Frick ist Digitalexperte bei Comparis. Er hat sich in den vergangenen Tagen auch damit befasst, welche Möglichkeiten es im digitalen Bereich gibt, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen oder zu stoppen.Der Bundesrat bewertet den Erfolg seiner "Lockdown"-Massnahmen unter anderem auch anhand von Bewegungsprofilen von Smartphone-Nutzern. Was wird da eigentlich gerade genutzt?Die Swisscom liefert anonymisierte Daten an das BAG. Diese zeigen, wie sich in den letzten Tagen Menschen bewegt haben, sogenannte Bewegungsprofile. Damit wurde schon gezeigt, dass die Bevölkerung ihre Reiseaktivitäten deutlich reduziert hat. Die Swisscom betont, dass dem BAG die Daten nicht nur anonymisiert, sondern auch nur aggregiert vorliegen. Deshalb seien keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich.Wie bewerten Sie diese Nutzung der Daten?Das ist ein richtiger erster Schritt, aber auch nicht mehr. Bei den Bewegungsprofilen nutzt man nur die Daten eines Mobilfunkproviders. Auch wenn Swisscom Marktführer ist, gibt es Menschen mit anderen Anbietern, deren Daten auch wichtig wären. Ich wünschte mir, dass wir in der Schweiz schnell die nächsten Schritte gehen. Das Beispiel Südkorea zeigt, wie auch ein demokratisches Land mit Hilfe von smarter Technologie die Verbreitung des Virus eindämmen konnte. Dort hat sich die Bevölkerung freiwillig darauf eingelassen, ihre Bewegung per App tracken zu lassen. Und es ist möglich, dass Personen gewarnt werden, wenn sie Kontakt hatten mit Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde.Könnten wir das in der Schweiz nicht auch so machen?Es gibt in der Schweiz Firmen, die so eine technische Lösung sehr schnell zur Verfügung stellen könnten, wenn der Bund anfragen würde. Man könnte das dann beispielsweise in die bereits häufig genutzte Swiss-Alert-App integrieren. Wichtig wäre, dass der Staat im Lead ist und dass man nicht nur mit einzelnen Providern zusammenarbeitet. Und mindestens genauso wichtig: Es braucht Transparenz darüber, welche Daten wie genutzt werden und dass diese sicher sind. Und es braucht ein "Ausstiegsszenario" für die Zeit nach der Pandemie. Jeder und jede muss die Sicherheit haben, dass die Bewegungs- und Gesundheitsdaten wieder gelöscht werden.
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So gibt's Geld zurück: GA und Co.
Aufgrund des coronabedingten Fahrplanwechsels bekommen Besitzer eines ÖV-Abos nach aktuellem Stand (1.4.2020) kein Geld zurück. Dennoch gibt es Möglichkeiten einer Entschädigung. GA-Besitzer können dieses für maximal 30 Tage unterbrechen und bekommen pro hinterlegtem Tag eine Gutschrift. Dies ist zurzeit auch rückwirkend und per Online-Formular möglich. Wer sein Generalabonnement für längere Zeit nicht braucht oder es im laufenden Abo-Jahr bereits für 30 Tage hinterlegt hat, kann es nach einer Mindestlaufzeit von vier Monaten (inklusive Kündigungsfrist von 30 Tagen) auch kündigen. In diesem Fall wird ihnen pro gebrauchtem Abo-Monat neun Prozent vom Kaufpreis abgezogen - was übrig bleibt, wird Ihnen rückerstattet. Vorsicht für alle Inhaber eines Partner-GAs: Kündigen Sie das Basis-GA, verliert auch das Partner-GA seine Gültigkeit.
Neben dem GA können auch Verbund-Abos gekündigt werden. Dabei gelten die regulären Erstattungsbedingungen. Erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen Stelle des entsprechenden Verbundes. Eine Hinterlegung wie beim GA ist hier in der Regel nicht möglich. Besitzer eines Halbtax gehen zur Zeit (noch) leer aus. Dieses kann nicht hinterlegt werden. Die ÖV-Branche arbeitet zurzeit an einer schweizweiten Lösung von möglichen Massnahmen zugunsten aller Abonnenten.
Glück haben Sie, wenn Sie bereits eine Tageskarte oder ein Einzelbillett besitzen. Tickets bis einschliesslich 30. April werden vollumfänglich und ohne Gebühren zurückgezahlt. Über eine allfällige Rückerstattung von bereits gebuchten Reisen ab dem 1. Mai wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Andrea Auer, Comparis-Mobilitätsexpertin
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Was Sie zu Konsumkrediten in Zeiten der Coronakrise wissen müssen
Unseriöse Anbieter versuchen derzeit, die Notlage von Menschen auszunutzen. So tauchen verstärkt Online-Inserate von "Kreditanbietern" auf, die eine vermeintlich einfache und schnelle Lösung für finanzielle Probleme bieten. Gerade jetzt gilt es, besonders vorsichtig und aufmerksam zu sein. Wer einen Finanzierungsbedarf hat, sollte sich an bekannte Schweizer Anbieter wenden. Ist ein Kreditanbieter unbekannt, lohnt sich ein Blick auf die Warnliste der Finma.
Grundsätzlich vergeben alle Kreditanbieter weiterhin Kredite. Allerdings passen die Kreditinstitute die Vergabekriterien der neuen Situation laufend an. Konkret werden Kreditanfragen von Personen aus sogenannten Risikobranchen von den Kreditgebern strenger geprüft. Zu diesen Branchen gehören Gastronomie, Luftfahrt, Detailhandel, Kinos, Bibliotheken, Fitness-, Kosmetik- oder auch Coiffeurbetriebe. Beschäftigte aus diesen Branchen werden nicht komplett von einer Kreditvergabe ausgeschlossen. Aber die Kreditinstitute vergeben womöglich weniger hohe Kredite, verlangen höhere Zinsen oder raschere Rückzahlung. Sie müssen die Ausfallrisiken abwägen, die mit der Vergabe eines Kredits verbunden sind. Die Banken machen aus Sicherheitsgründen und um sich vor Betrug zu schützen ihre Kriterien nur teilweise transparent. Aktuell werden die Kriterien zudem fortlaufend den neuesten Entwicklungen angepasst.
Wie die Banken mit Anfragen umgehen, die von Personen gestellt werden, die in Kurzarbeit sind, ist derzeit noch nicht klar. Vor der Coronakrise wurden solche Kredite in der Regel abgelehnt. Wie die Anbieter auf die zu erwartende starke, branchenübergreifende Verbreitung von Kurzarbeit reagieren, muss sich zeigen, da diese vor allem der Sicherung der Liquidität in sonst stabilen Unternehmungen dient.
Michael Kuhn, Comparis-Finanzexperte
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Für Anleger gilt: Diversifikation, Kontinuität und Solidität
Das Coronavirus hat auch die Aktionäre schwer gebeutelt. Vor wenigen Wochen stand der SMI so hoch wie noch nie. Dann kam der Absturz. Soll man jetzt in die Aktienmärkte einsteigen? Im Crash in die Börse einzusteigen scheint verlockend, zumal die Erfahrung zeigt, dass die Börse noch jede Krise weggesteckt hat. Fragt sich nur, ob die Aktienmärkte noch weiter abstürzen und wie viele Jahre sie für die Erholung benötigen. Unabhängig von der aktuellen Situation gelten weiterhin die bewährten Anlegergrundsätze:
Die eigene Risikofähigkeit abschätzen: Die Überschreitung der persönlichen Risikofähigkeit ist dann erreicht, wenn Sie mit Ihrer Anlage ein Risiko eingehen, das schlimmstenfalls Ihren Lebensstandard drastisch einschränken könnte. Wer über die eigene Risikofähigkeit hinausgeht, ist kein Anleger, sondern spielt mit Geld.
Diversifizieren: Bei Einzelaktien ist es derzeit kaum abschätzbar, ob und wie die betreffende Firma mit den aktuellen Liquiditäts- und Marktanforderungen zurechtkommt. Wer also jetzt Aktien hinzukaufen will, sollte sich streng an die Diversifikationsregel halten und Indexprodukte (ETFs) oder die etwas teureren Anlagefonds kaufen.
Kontinuierlich anlegen: Wer neu in die Börse einsteigen will, kann dies auch schrittweise tun. Statt alles gleichzeitig in Aktien hinein zu buttern, wird in einzelnen Schritten und verteilt auf mehrere Monate oder auch Jahre investiert. Damit verpasst man zwar den idealen Zeitpunkt, vermeidet aber auch das Risiko, "im dümmsten Moment" eingestiegen zu sein. Eine langfristig kluge Einstiegsstrategie ist die Eröffnung eines 3a-Depots mit kontinuierlichen Zukäufen von Anteilen eines 3a-Fonds mit möglichst hohem Aktienanteil.
Leo Hug, Comparis-Vorsorgeexperte
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Die Frage der Woche
Ich musste meinen Coiffeursalon schliessen. Einnahmen habe ich keine mehr, die Fixkosten (Miete etc.) und Lebenshaltungskosten bleiben. Wie komme ich jetzt über die Runden?
Antwort von Comparis-Gesundheitsexperte Felix Schneuwly: Der Bundesrat hat per Notrecht ein Hilfspaket mit dem Gesamtbetrag von 42 Milliarden Franken geschnürt. Sie können als Selbständigerwerbende bei der AHV-Ausgleichskasse Erwerbsersatz beantragen. Die Informationen und Formulare sind hier zu finden. Ausserdem hat der Bundesrat die Frist für die Bezahlung von Mieten von 30 auf 90 Tage verlängert. Eine weitere Möglichkeit ist auch, mit dem Vermieter und mit den Lieferanten über längere Zahlungsfristen oder den Erlass von ausstehenden Rechnungen zu verhandeln. Weitere Fragen und Antworten für KMU finden Sie hier.
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