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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

Stellungnahme des SGB zum Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge

Bern (ots)

Bundesrat - ein Befehlsempfänger der Lebensversicherungs-Lobby?
Der Bundesrat hat heute in einer Nacht- und
Nebelaktion beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen
Vorsorge auf den 1. Oktober 2002 von heute 4 auf 3 Prozent zu senken.
Mit diesem Entscheid werden die Versicherten um einen Viertel auf dem
Ertrag ihres Vermögens beraubt. Die skandalöse Nachricht wirft die
Frage auf, ob die Landesregierung mit ihrem Entscheid zu einem
schlichten Befehlsempfänger der Lebensversicherungs-Lobby degeneriert
ist.
Der Bundesrat hat seinen Beschluss gegen den Willen des
zuständigen Departements gefällt, obwohl er wusste, dass Bundesamt
für Sozialversicherungen (BSV) gegenwärtig an einer Bestandesaufnahme
zur finanziellen Lage der autonomen Pensionskassen und der
Lebensversicherer arbeitet. Der vorschnelle Entscheid zugunsten der
Versicherer legt den Verdacht nahe, dass das Ergebnis der BSV-Arbeit
bewusst nicht abgewartet werden sollte, weil die Versicherungslobby
deren Resultate fürchtete.
Auch die Tatsache, dass gegenwärtig objektive Information zur Lage
der Kassen, aber vor allem auch zur Lage der Lebensversicherer
fehlen, hat den Bundesrat nicht gehindert, den Mindestzinssatz
voreilig zu senken. Unberücksichtigt liess er zudem, dass die
Versicherer in den vergangenen Boomjahren der Börse den Versicherten
rund 20 Milliarden Franken vorenthalten haben.
Die Lebensversicherer haben sich bisher beharrlich geweigert, über
ihre Vermögens-, Ertrags- und Reservenlage zu informieren. Mehrere
grosse Versicherer, wie die Rentenanstalt und die Zürich, haben
bekanntlich in den letzten Jahren mit einer aggressiven
Wachstumspolitik, vor allem im Ausland, und mit überrissenen Boni und
Gehaltszahlungen für ihr Management Milliardenbeträge verschleudert.
Nun wollen sie sich auf Kosten der Versicherten sanieren.
Was der heutige Entscheid des Bundesrates für die Versicherer
bedeutet, zeigt die Börse: Ihre Papiere sind heute massiv gestiegen,
die Rentenanstalt beispielsweise um 14 Prozent.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund akzeptiert die vor allem im
Ausmass ungerechtfertigte Senkung des Mindestzinssatzes nicht. Er
prüft gegenwärtig, mit welchen politischen Mitteln der falsche
Entscheid des Bundesrates korrigiert werden kann.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Colette Nova
Tel. +41/31/377'01'24 und Mobile +41/ 79/328'05'90
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